: Op ewig ungeknipst
Die Erfassung von Straßen und Häusern von schleswig-holsteinischen Gemeinden für das Internet-Angebot „Street-View“ von Google verstößt nach Ansicht von Landesdatenschützer Thilo Weichert gegen das Bundesdatenschutzgesetz. „Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, so überwiegen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen“, sagte Weichert.
Unterdessen habe Google dem Datenschützer erklärt, für dieses Jahr stehe „definitiv fest, dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden“. Google sei jedoch nach wie vor der Ansicht, dass Aufnahmen von Straßenzügen für Straßenansichten in Deutschland rechtmäßig seien, sagte Weichert. „Ich freue mich sehr, dass schleswig-holsteinische Bürgerinnen und Bürger vorläufig von „Google Street View“ verschont bleiben“, sagte er. Die von ihm skizzierte Rechtslage gelte aber für ganz Deutschland.
Das US-Unternehmen lässt seit einiger Zeit für seinen neuen Dienst „Street View“ in Deutschland Straßen, Häuser und Menschen fotografieren. Die Straßenansichten sollen den Kartendienst Google Maps des Suchmaschinen-Anbieters erweitern. In den USA gibt es diesen Service bereits. Die Gemeinde Molfsee bei Kiel will die Fotoaufnahmen untersagen, andere Kommunen wie Lübeck oder Ratzeburg (Kreis Lauenburg) haben Bedenken geäußert. DPA
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