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Lange Haft für Islamisten beantragt

Bundesanwaltschaft fordert für geplantes Attentat auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt für die vier Angeklagten Gefängnis zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren. Motive seien „Bestrafung“ Frankreichs und „Hass auf die Ungläubigen“ gewesen

aus Frankfurt HEIDE PLATEN

Zwölfeinhalb, elfeinhalb und je zweimal zehn Jahre Gefängnis hat Bundesanwalt Volker Brinkmann gestern gegen die vier Angeklagten im Frankfurter „Islamistenprozess“ gefordert. Die algerischstämmigen Männer seien des Verbechens der Verabredung und Vorbereitung des Mordes und einer Sprengstoffexplosion schuldig. Sie hätten Ende 2000 „mit hoher krimineller Energie“ einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt geplant und die Verletzung „einer Vielzahl wehr- und argloser Menschen“ dabei zumindest billigend in Kauf genommen.

Zuvor hatte der Vorsitzende des Frankfurter Staatsschutzsenats die Beweisaufnahme des ursprünglich auf über ein Jahr terminierten Verfahrens nach nur zehn Monaten beendet. Es hatte im Frühjahr 2002 unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Die anfangs von der Bundesanwaltschaft angenommene und angeklagte direkte Verbindungen zur Terrororganisation al-Qaida konnte nicht nachgewiesen werden. Die Bundesanwaltschaft hatte den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus formalen Gründen und zur Beschleunigung des Verfahrens im Januar fallen lassen.

Die Behauptung des Angeklagten Aeurobi Benali (26), Ziel des Attentats sei nicht der Weihnachtsmarkt, sondern eine menschenleere Synagoge gewesen, wertete Brinkmann als Schutzbehauptung. Die am 26. Dezember 2000 in den beiden Frankfurter Wohnungen der Angeklagten gefundenen Sprenstoffmengen, Zünderbestandteile und Bombenbaupläne seien von der Art und der Menge her darauf ausgelegt gewesen, im Freien gezündet zu werden und durch Splitter großen Schaden an „den Weichteilen“, an „Gliedmaßen, Kopf und Rumpf“ von Menschen und somit „ein Blutbad anzurichten“. Dafür spreche auch der extra in London georderte pakistanische Dampfkochtopf, der als Ummantelung der Bombe eine größere Splitterwirkung entfalte als deutsche Stahlmodelle. Strafmildernd wertete er, dass das Attentat nicht „aus eigennützigen Motiven“ geplant worden sei. Es habe sich in erster Linie „als Bestrafung“ gegen den französischen Staat gerichtet und algerische Fundamentalisten unterstützen sollen. Antrieb sei aber in hohem Maße auch „Hass auf die Ungläubigen“ gewesen.

Die Bundesanwaltschaft befand, die vier Männer seien alle gleichermaßen schuldig, weil sie den Anschlag gemeinsam vorbereitet und aus religiöser Überzeugung hinter ihm gestanden hätten. Sie seien schon während ihrer militärischen Ausbildung in einem Camp in Afghanistan zu Straftaten bereit gewesen. Treibende Kraft sei dann der 30-jährige Salim Boukhari gewesen. Er sei von islamistischen Fundamentalisten in London mit Geld und falschen Papieren ausgerüstet worden. Ob er von ihnen auch direkte Anweisungen erhalten habe, sei ungeklärt, aber nicht auszuschließen. Boukhari war zusammen mit den Mitangeklagten Fouhad Sabour und Lamine Maroni erst Anfang Dezember 2000 aus England nach Deutschland eingereist und hatte den illegal in Deutschland lebenden Kleindealer Benali kontaktiert, der in Afghanistan das Mischen von Sprengstoffen erlernt hatte. Die in einer der Frankfurter Wohnungen gefundenen Sprengstoffzutaten – rund 30 Kilogramm Kaliumpermanganat, Aluminiumpulver, Kreuzkümmel und Funkzünderzubehör – hätten ausgereicht, ungefähr 6,5 Kilogramm hoch brisanten Sprengstoff herzustellen. Das konkrete Ziel Weihnachtsmarkt habe die Gruppe erst in Deutschland „gemeinsam diskutiert“ und beschlossen. Der Prozess wird am 20. 2. mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt, das Urteil noch vor Ostern erwartet.

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