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Bereit sein

Ärzte und Krankenhäuser begrüßen Urteil über Bereitschaftsdienste. LBK legt Modell zur Abschaffung vor

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf die Klage eines Hamburger Krankenhausarztes gegen die Praxis der Bereitschaftsdienste stößt in Hamburg auf ein weitgehend positives Echo. So wertet Ärztekammerpräsident Michael Reusch das Urteil als „Teilerfolg“, ist aber enttäuscht, „dass es keine sofortige Klarstellung in Sachen Bereitschaftsdienst bringt“.

Genau das freut allerdings die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG), die trotzdem davon ausgeht, dass der Gesetzgeber nunmehr nicht mehr umhin kann, die vom Gericht monierte Unvereinbarkeit von EU-Richtlinie und deutschem Arbeitszeitgesetz zu beseitigen. HKG-Geschäftsführer Jürgen Abshoff mahnt allerdings, dass die Abschaffung der Bereitschaftsdienste in den Krankenhäusern ein organisatorischer und finanzieller Kraftakt sei, der nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen sei.

Der Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) hat schon vor knapp zwei Jahren ein Modell vorgestellt, mit dem die Bereitschaftsdienste ersatzlos abgeschafft werden könnten. Das würde die Einstellung von gut 80 Ärzten erfordern. Heute will der LBK vorstellen, wie das Problem gelöst werden kann, dass einige Arzte gar nicht gern auf ihren Bereitschaftsdienst verzichten, weil deren Vergütung Teil ihres verplanten Einkommens ist. san

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