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Schwarzbau Anhänger

Nach dem Urteil des OVG Münster fallen abgestellte Werbeanhänger unter die Bauverordnung NRW. Städte haben mit der Beseitigung Probleme

Diese illegalen Werbeanlagen sind von der Stadt wie Schwarzbauten zu behandeln

VON ELMAR KOK

Wenn Udo Bullerdieck über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster sprechen soll, dann tut er das mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Der Sprecher des Bauordnungsamtes Dortmund ist zwar froh darüber, dass die Stadt vor Gericht Recht bekommen hat, anderseits bereitet der Streitpunkt, die in der Stadt als Werbeträger abgestellten Auto-Anhänger, immer noch Probleme.

Das Münsteraner Oberverwaltungsgericht hatte den Dortmundern, die ein Verfahren gegen einen Fahrradhändler führen mussten, Recht gegeben. Es stellte fest, dass es sich bei den abgestellten Anhängern im Gegensatz zu Taxen oder Bussen, die mit Werbung am Straßenverkehr teilnehmen, um „ortsfeste Objekte“ handele. Diese seien eine Anlage der Außenwerbung. Insofern handele es sich bei dem ortsfest abgestellten Anhänger um ein „illegales Bauvorhaben“ nach §61 BauO NRW.

Die Folgen des Urteils sind für die Stadt alles andere als erfreulich: Denn jetzt müssen Mitarbeiter des Ordnungsamtes die „Ortsfestigkeit“ der Anhänger dokumentieren. „Wir lassen die an verschiedenen Tagen Fotos machen“, sagt Bullerdieck, zudem sei der Nutzen für die Stadt nur ein optischer: „Finanziell ist das kein Geschäft.“

Die Stadt Bonn hatte sich nach dem Münsteraner Urteil schon Hoffnungen auf die Verbesserung der Haushaltslage gemacht und meldete, zukünftig Bußgeld für die abgestellten Hänger zu verhängen. „Diese illegalen Werbeanlagen sind wie Schwarzbauten zu behandeln“, preschte der Leiter des Bauordnungsamtes, Hans-Peter Spindeldreher, nach vorn. Und sein Kollege Hans Werner Slabbers vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt droht: „Die Verantwortlichen müssen mit Bußgeldern in Höhe von mindestens 200 Euro rechnen.“ Auch über Sondernutzungsgebühren wird in Bonn nachgedacht.

Für Bullerdieck ist das Wunschdenken. „Ich denke nicht, dass das Urteil das hergibt“, sagt er. Letztlich sei der Personalaufwand, den die Überprüfungen erforderten, für die Kommunen viel zu hoch, als dass sich für die Städte mit diesen Maßnahmen Geld verdienen lasse.

Das sehen die Duisburger ähnlich. Paul Gunhold, stellvertretender Amtsleiter und Sprecher des Bauordnungsamtes sagt: „Bei uns wird die Werbewirkung sofort beseitigt.“ Das heißt, die Stadt Duisburg lässt die Anhänger sofort abschleppen. Denn schließlich entstünde den Unternehmen ein geldwerter Vorteil gegenüber Mitbewerbern, sagt Gunhold. Dieser Vorteil müsse beseitigt werden, sagt er. Das macht für einmal Abschleppen mindestens 100 Euro.

Da haben es die per Anhänger Werbetreibenden in Essen ein wenig ruhiger. Dort werde abgemahnt, sagt Stadtsprecher Andreas Rogge, „es sei denn, es wird ein Bauordnungsantrag gestellt“.

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