piwik no script img

Kein Halteverbot

Das OVG Lüneburg erlaubt ausdrücklich das „wilde“ Parken von Fahrrädern auf dem Bahnhofsvorplatz

dpa/taz ■ In Lüneburg dürfenRadfahrer auch künftig ihre Velos „wild“ auf dem Bahnhofsvorplatz abstellen. Das hat am Freitag das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden. Die Straßenverkehrsordnung biete keine Rechtsgrundlage, das Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich generell zu verbieten, begründete das Gericht sein Urteil.

Ein Radfahrer hatte gegen die Stadt Lüneburg geklagt, weil er sein Rad trotz eines nahen, gebührenpflichtigen Fahrrad-Parkhauses weiter auf dem Bahnhofsplatz abstellen will. 1999 war der Bereich zur Zone mit eingeschränktem Haltverbot erklärt und das Zusatzschild „auch Fahrräder“ aufgestellt worden. Seitdem transportierten städtische Mitarbeiter häufig „wild“ abgestellte Velos ab und verlangten 15 Euro „Auslösegebühr“.

In Bremen montiert das Bauressort derzeit die letzten Fahrradständer auf dem Bahnhofsvorplatz ab. RadfahrerInnen sollen künftig verstärkt die kostenpflichtige „Radstation“ benutzen. An ein formelles „Halteverbot“ auf dem Platz habe man allerdings noch nicht gedacht, heißt es. jox/sim

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen