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Hollerland kriegt rote Linie

Das Hollerland soll nur zu zwei Dritteln der EU als schutzwürdiges FFH-Gebiet gemeldet werden. Der Rest bleibt „Optionsfläche“ für Gewerbe, aber nur langfristig. „Das ist sozialdemokratische Handschrift“, sagt Parteichef Detlev Albers

Bis 2007 wird am Naturschutz nicht gerüttelt, sagt SPD-Chef Albers

taz ■ Der Kompromiss, der in der vergangenen Woche beim Italiener „Papagallo“ ausgehandelt und dann auf ein deutliches sozialdemokratisches Nein stieß, ist gestern als Koalitionskompromiss beschlossen worden: Das Hollerland und seine schützenswerten Arten werden bei der EU als ein Gebiet nach der Richtlinie „Flora Fauna Habitat“ (FFH) gemeldet, aber ein Streifen von 700 Metern Tiefe an der Autobahn A 27 entlang wird ausgenommen. Auch diese Fläche steht unter Naturschutz, aber der ist leichter aufzuheben. Für einen 400 Meter breiten Streifen von den 700 Metern, insgesamt 50 Hektar, sei „nicht auszuschließen“, dass sie „eventuell“ später als Erweiterungsfläche für den Technologiepark gebraucht würden, steht in dem Kompromisspapier, das die Parteivorsitzenden Detlev Albers und Bernd Neumann gestern vorstellten. Vorrang sollen aber die „Verdichtung“ des Technologieparks und seine „Süderweiterung“ haben. Gleichzeitig sollen die anderen Technologiestandorte am Flughafen, an der IUB und in der Überseestadt entwickelt werden. „In dieser Legislaturperiode bleibt der Naturschutz da unangetastet“, interpretierte Albers den Beschluss zum Hollerland, das sei eindeutig „sozialdemokratische Handschrift“, freute er sich.

Bernd Neumann flachste sofort zurück: „Soll das heißen, bei der Bildung war es anders?“ Er bedauerte ausdrücklich, dass es nicht möglich gewesen sei, mit der SPD zusammen eine größere Fläche des Hollerlandes für den Technologiepark abzuzweigen. Klar ist mit der FFH-Anmeldung, dass die Verlängerung des Autobahnzubringers quer durch das Hollerland („Hollerland-Trasse“) nun endgültig vom Tisch ist. Die „Botschaft an Freund Haller und andere“, spielte Neumann auf die Lobby-Arbeit des früheren Staatsrates Frank Haller an, sei: „Zukunft wird signalisiert“, aber auch: „Der Naturschutz wird berücksichtigt“.

Eine Entscheidung wurde auch hinsichtlich der „Horner Spange“ getroffen, jener umstrittenen Straßen-Planung zur Süderweiterung des Technologieparks über die Eisenbahn-Linie. Die CDU hatte aufgrund dieser Trassenplanung durch Wohngebiete in Horn bei der Wahl deutlich mehr Stimmen verloren als sonst im Durchschnitt – Neumann zog gestern die Konsequenz: Auf die Horner Spange „wird verzichtet“, verkündete er. Die Fläche zwischen Riensberger Friedhof und Eisenbahnlinie soll Wohngebiet werden und nicht an den Technologie-Park angebunden werden.

Für die Grünen ist der Hollerland-Beschluss ein „Rechtsbruch“. Es gehe um den Schutz bedrohter Arten und nicht um eine poltische Entscheidung.

Ob die EU, der der Bundesumweltminister bis Ende August die von den Ländern bisher zurückgehaltenen FFH-Gebiete nachmelden will, sich mit der Zwei-Drittel-Meldung zufrieden gibt, ist offen. Auch für die Koalitionsentscheidung, das Niedervieland III für eine spätere Gewerbe-Nutzung offen zu halten, könnte die Problematik des FFH-Schutzes zum Problem werden. Die Bundesregierung hat den Bundesländern jedenfalls klar gemacht, dass drohende Strafzahlungen der EU wegen der Nichtanmeldung von schützenswerten Arten an die Länder weitergereicht werden sollen. Nach EU-Recht müssen die Länder nur das Vorkommen der Arten melden, über den FFH-Schutz-Status entscheidet danach die EU. kawe

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