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Staatsrat am Steuer

Affäre Wellinghausen: Opposition bohrt weiter nach. Drei neue Anfragen zu dubiosem Nebenverdienst gestellt

Der Mann findet so rasch keine Ruhe. Innenstaatsrat Walter Wellinghausen steht weiter im Visier der Opposition. Gleich drei kleine Anfragen hat die SPD-Fraktion gestern eingereicht.

Der Senat hatte am Montag erklärt, es gebe „keine Beanstandungen“ am Verhalten des Staatsrates und früheren Rechtsanwaltes. Wellinghausen hat von einem ehemaligen Mandanten, gegen den zeitweise wegen Betrugsverdachtes ermittelt worden war, monatlich 4600 Euro „Honorar Geschäftsführung“ erhalten. Nebentätigkeiten jedoch sind Staatsräten nicht erlaubt (taz berichtete mehrfach), um Interessenkollisionen auszuschließen. Wellinghausen hatte erklärt, es handle sich um Nachzahlungen für frühere Tätigkeiten aus dem Jahr 2001.

SPD-Innenpolitiker Michael Neumann hakt nun dezidiert nach, mit welchen Vorgängen Wellinghausen dienstlich zu tun gehabt haben könnte, die sich auf seine frühere Arbeit beziehen. Und wem er die Bearbeitung und eventuelle Entscheidungen überlassen habe, will Neumann auch wissen. Ebenso fragt er detailliert danach, auf welcher Grundlage der Senat sich die Ansicht gebildet habe, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Immerhin, so Neumann, könnten viele Fakten der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht oder dem Steuergeheimnis unterliegen.

Deshalb hat der SPD-Abgeordnete Jürgen Schmidt eine weitere Anfrage gestellt. Der pensionierte Steuerbeamte möchte gerne wissen, wie es sich mit der Besteuerung nachträglicher Einkünfte von Rechtsanwälten verhält. Und ob die Steuerfahndung von sich aus tätig werde, wenn sie aus den Medien von „relevanten Sachverhalten“ erfahre. SMV

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