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Diskriminieren verboten

Die Bundesregierung will mit Gesetzespaket Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Religion unter Strafe stellen. Rot-Grün streitet noch über die Details

FREIBURG taz ■ Schwarze, die an der Diskotür wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen werden: Das soll es bald nicht mehr geben. Die Bundesregierung plant ein Antidiskriminierungsgesetz, das noch in diesem Herbst in den Bundestag eingebracht werden soll. Es richtet sich gezielt gegen Benachteiligungen im privaten Alltag.

Nach dem der taz vorliegenden Entwurf ist die Verabschiedung eines Pakets aus drei Gesetzen vorgesehen: eine Regelung gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt, eine zur Benachteiligung im sonstigen Geschäftsleben und ein Gesetz zur Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle bei der Bundesregierung. Danach soll der Schutz vor Benachteiligungen im Arbeitsleben weiter gehend als bei sonstigen Geschäften geregelt werden. Im Beruf sollen die Menschen vor Benachteiligung wegen folgender Kriterien geschützt sein: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Identität. Dagegen bezieht sich der Schutz beim Einkaufen, im Restaurant, am Wohnungsmarkt oder gegenüber Versicherungen nur auf die Rasse und ethnische Herkunft sowie – mit Abstrichen – auf Behinderungen.

Das Gesetzespaket sieht vor, dass Betroffene gegen Diskriminierungen juristisch vorgehen können. Wer benachteiligt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung, auch Schadenersatz kann verlangt werden.

Ein erster Anlauf der Bundesregierung für ein Antidiskriminierungsgesetz war vor den Bundestagswahlen gescheitert, weil die Interessen der Lobbygruppen zu vielfältig waren. Vermutlich hätte die Regierung das Projekt ganz fallen gelassen, wenn es nicht EU-Vorgaben gäbe.

Der neue Ansatz ist betont vorsichtig. Wo ein „besonderes Nähe- und Vertrauensverhältnis“ vorliegt, können auch weiterhin klare Wünsche geäußert werden. Wer etwa keinen türkischen Untermieter will, kann dies auch künftig in der Zeitungsannonce erwähnen – ohne Schadenersatz zahlen zu müssen.

Noch sind die Verhandlungen zwischen der SPD und den Grünen nicht abgeschlossen. Vor allem Letztere sind mit dem bisherigen Entwurf nicht zufrieden. Homosexuelle und Muslime, Frauen und Alte blieben im Alltagsleben schutzlos, kritisieren sie. Im Mai gab SPD-Chef Franz Müntefering ein Signal, dass man sich „bis zur Sommerpause“ einigen werde. Das hat nicht geklappt. Doch es gibt ein neues Ziel: „Noch in diesem Herbst wollen wir den Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen“, sagte SPD-Fraktionsvize Hans-Joachim Hacker gestern der taz. C. RATH

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