streit um waldwege: Spaziergänger zu Kontrolleuren
Es überrascht schon sehr, dass ausgerechnet der Naturschutzbund Nabu gegen das von Schleswig-Holstein erwogene Verbot votiert, die Waldwege zu verlassen: der Nabu als Lobbyverband jener geschützter Arten, die der Mensch, der die Natur vorzugsweise vermüllt, doch extremst gefährdet. Ausgerechnet jetzt, wo brütende Vögel vor Spaziergänger-Getrampel geschützt werden sollen, plädiert der Nabu für frei zugängliche Natur. Das Argument: Private Waldbesitzer betrieben massiven Naturfrevel, und das merke dann keiner mehr.
KOMMENTAR VON PETRA SCHELLEN
Abgesehen davon, dass der Nabu Spaziergänger wohl vor allem als Kontrolleure schätzt, sollte man aber bedenken, dass bloß 30 Prozent der holsteinischen Wälder in privatem Besitz sind. Das Problem ist also recht klein. Zudem müsste man ausgiebige Statistiken führen, um zu beurteilen, ob Baumfällerei und Abschüsse zur Brutzeit zahlreicher und schädlicher sind als Fußgänger mitten in frischen Gelegen.
Überdies besteht jederzeit die Chance, auch private Waldbesitzer daraufhin zu überprüfen, ob sie geschützte Arten gefährden. Solche Kontrollen wären in der Tat eine wichtige Ergänzung für das Waldweg-Gesetz. Warum der Nabu dies nicht fordert, ist unklar. Denn die juristischen Grundlagen – ein landesweites Naturschutzgesetz, dem auch private Waldeigner unterworfen sind – existieren bereits.
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