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Kita-Kompromiss

Kirche und Sozialressort einigen sich auf Hilfen für „entwicklungsgestörte“ Kinder in den evangelischen Kitas

Bremen taz ■ Zwei Monate nach Beginn des Kindergartenjahres scheint es eine Lösung für die Kinder zu geben, denen das Gesundheitsamt besondere „Entwicklungsstörungen“ attestiert hat. Die Sozialbehörde hatte bisher die Finanzierung der erforderlichen Assistenzen (Zivildienstleistende) verweigert, die es in früheren Jahren selbstverständlich gegeben hatte.

Für die rund 20 Fälle in den evangelischen Kindergärten, so teilte gestern die Sozialbehörde mit, habe man sich vorläufig auf eine Kostenteilung geeinigt: Die Hälfte der anfallenden Ausgaben übernimmt das Amt für Soziale Dienste (AfSD), die andere Hälfte die Bremische Evangelische Kirche (BEK) als Träger. Durch die erzielte Einigung können alle Kinder nach den Herbstferien uneingeschränkt betreut werden. Die BEK hat zugesagt, den Kompromiss unverzüglich umzusetzen. „Die Interessen der Kinder sind vorrangig vor unserem Klärungsbedarf“, sagte Senatorin Karin Röpke (SPD). Bis zum nächsten Sommer soll der juristische Streit darüber, ob diese Betreuungskosten in der Entgeltvereinbarung mit der Bremischen Evangelischen Kirche enthalten sind oder nicht, entschieden sein.

Der Konflikt ist damit für die staatlichen Kitas aber nicht gelöst. In mehr als 20 Fällen hatte die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen des AfSD die Finanzierung der Zivildienststellen verweigert, die nach der Begutachtung des Gesundheitsamtes notwendig sind. Es werde jeder Einzelfall überprüft, sagte Christiane Kluge, beim Amt für Soziale Dienste für die staatlichen Kitas zuständig. Die Mehrzahl der Fälle sei inzwischen im Interesse der Kinder geklärt – die Assistenzen wurden bewilligt. In einzelnen Fällen sei die Finanzierung der erforderlichen Förderung aber nach wie vor strittig.

kawe

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