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Lückenfüller: Zahnersatz und was sich ändert

bremen taz ■ Ab Juli 2005 müssen alle gesetzlich Versicherten zusätzlich 0,9 Prozent ihres Einkommens für Zahnersatz und Krankengeld berappen. Einen Arbeitgeberanteil sieht das neue Modell nicht vor. Gleichzeitig soll der Krankenkassenbeitrag um 0,9 Prozent sinken, das verlangt der Gesetzgeber. Von dieser Senkung profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte. Somit bleibt eine reale Zusatzbelastung von 0,45 Prozent für die Versicherten. Bei einem Bruttogehalt von 1.500 Euro sind das zirka sieben Euro Mehrkosten im Monat.

Gravierender ändert sich das Zuschuss-System. Bislang übernehmen die Krankenkassen einen prozentualen Zuschuss der vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan veranschlagten Kosten. Ab nächstem Jahr wird es den „befundorientierten Festzuschuss“ geben. Allen Versicherten wird bei gleichem Befund der gleiche Betrag erstattet. Die Basis bildet die so genannte Regelversorgung. Diese umfasse „die notwendige und ausreichende medizinische Leistung“, klärt Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung der Ersatzkassen in Bremen, auf. Der Ersatz eines fehlenden Zahns wird in Zukunft mit 355 Euro fest bezuschusst, wenn der Patient regelmäßig beim Zahnarzt war. Die zahnärztliche Leistung wird nach einem Punktesystem bundesweit gleich berechnet. Jedoch können die Kosten der Zahntechnik in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen.

Das heißt für die Patienten, dass der Weg über die Landesgrenze Kostenersparnis bringen kann. Die Krankenkassen geben vor, dass für die meisten Patienten die Regelversorgung nicht teurer wird. Und werben damit, dass auch 2005 vier fehlende Zähne nicht mit einer kostengünstigeren Prothese ersetzt werden, sondern mit der kostspieligeren, festsitzenden Brücke. Es soll sogar ein Mehr an Leistung geben: Implantate werden im nächsten Jahr bezuschusst.

Die Änderungen bei den Zahnersatz-Leistungen treten bereits zu Jahresbeginn 2005 in Kraft. Was bleibt, ist das Bonus-Heft. Kann der Patient lückenlos die Gebiss-Checks der letzten fünf Jahre nachweisen, werden 60 Prozent der Kosten und bei zehn Jahren Nachweis sogar 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung übernommen. shß

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