: Intensivtäter ins Intranet
Die Gütersloher Kreispolizeibehörde reduziert den Kreis der Verdächtigen und ermittelt nach Mehrfachtätern
GÜTERSLOH taz ■ Der Italiener Vilfredo Pareto lebte im 19. Jahrhundert. Er war Professor für politische Ökonomie und hatte erkannt, dass auf den meisten Märkten ein Bruchteil der Akteure für einen Großteil der Aktivitäten verantwortlich ist. Die Erkenntnisse des so genannten „Pareto-Prinzips“ macht sich nun auch die Kreispolizeibehörde in Gütersloh verstärkt zu Nutze.
Ausgehend von der Erkenntnis, dass wenige Straftäter für zahlreiche Taten in Frage kommen, hat sie in ihrem Intranet Listen mit insgesamt etwa 60 Personen veröffentlicht, die als Intensivtäter das besondere Augenmerk der örtlichen Polizei verdienen. Das neue „Hilfsmittel zur täterorientierten Fahndung“ wurde am vergangenen Dienstag in Ostwestfalen-Lippe als Neuerung präsentiert. Die positive Resonanz sei „überwältigend gewesen“, sagt Jörg Waßmuth, Leiter der Polizeiinspektion Rheda-Wiedenbrück. Nahezu sämtliche Polizeibehörden der Region wollten „Mehrfach-Täter-Listen“ nun ebenfalls einrichten.
In der Inspektion Rheda-Wiedenbrück hätten damit nach Angaben von Polizeioberrat Waßmuth die Fahndungserfolge zugenommen. In Rheda-Wiedenbrück steht vor allem die leichte bis mittlere Kriminalität im Fokus: Darunter fallen beispielsweise Diebstahl-Delikte und Körperverletzungen, Einbrüche. Ist eine Person einschlägig vorbestraft und taucht sie mehrfach in den Ermittlungsakten auf, so werden ihre Daten inklusive Foto in das Intranet gestellt. Jeder Polizist der Kreispolizeibehörde Gütersloh kann sich an seinem Computer die Listen ansehen.
Nicht nur die Fahndung, auch die Ansprache von „Gefährdern“ und die Prävention würden auf diese Weise erleichtert, sagt Waßmuth. „Wir machen keine Hatz auf die Leute, sondern wir schärfen nur unser Augenmerk“, sagt Waßmuth. Die Polizei achte auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. So besitzen nur zwei Beamte im zentralen Abteilungsstab der Behörde einen elektronischen Schlüssel, um die Listen zu verändern. „Alle übrigen Beamten können sich nicht einmal Kopien mit den Fahndungsfotos herunterladen“, sagt Kriminalhauptkommissar Rudolf Klocke. Ist ein Übeltäter zu einer Haftstrafe verurteilt, werde er von der Liste gestrichen. Das Gleiche gelte, wenn er geläutert sei.
HUBERTUS GÄRTNER
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