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CDU und FDP verschieben Schulgesetz

Das neue Schulgesetz muss nach einem Antrag der Opposition in die dritte Lesung. Die CDU verurteilt den Gesetzesentwurf als „nicht zukunftsweisend“. SPD und Grüne halten weiter an ihrem Vorhaben fest

DÜSSELDORF taz ■ Das neue Schulgesetz wird zum Wahlkampfthema: CDU und FDP beantragten gestern in einer hitzigen Debatte eine dritte Lesung des Gesetztes, wodurch sich die Verabschiedung der Novelle bis Ende Januar verschieben wird.

CDU-Vizefraktionschef Bernhard Recker nannte das neue Schulgesetz „unausgegoren“, „nicht zukunftsweisend“ und „handwerklich schlecht gemacht“. Recker vermisst in dem Entwurf vor allem „die Grundwerte der Landesverfassung“. Diese sollten unbedingt mit aufgenommen werden. Außerdem müsse der Anspruch jedes Kindes auf individuelle Förderung verankert werden, so Recker weiter. Der bildungspolitische Sprecher der FDP, Ralf Witzel, sagte, das neue Schulgesetz sei eine „herbe Enttäuschung“. Die Landesregierung habe keine Konsequenzen aus dem schlechten Abschneiden bei der Pisa-Studie gezogen und stattdessen bloß einen „phantasielosen Gesetzesentwurf“ vorgelegt. „Das größte rechtliche Reformprojekt seit Beginn dieser Legislaturperiode ist gescheitert“, weiß Witzel.

SPD und Grüne halten indes an ihrem Entwurf fest. Beide Parteien finden, die individuelle Förderung sei ausreichend berücksichtigt. Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte, man wolle Schulen schaffen, die „soziale und kulturelle Nachteile abbauen.“ Damit soll die soziale Herkunft als maßgeblicher Faktor für Bildungserfolg überwunden werden. Auch von ihrem Vorhaben, den Schulen mehr Freiraum zu geben, ist Schäfer überzeugt: „Die selbständige Schule bedeutet nicht, dass sich der Staat aus seiner Verantwortlichkeit zieht“, sagte Schäfer.

Das neue Schulgesetz soll zum Schuljahr 2005/2006 in Kraft treten und nach Angaben der Landesregierung vor allem schlanker und unbürokratischer werden. Bisher gelten insgesamt sieben Gesetze, zudem die Allgemeine Schulordnung und zwei Rechtsverordnungen. Diese sollen nun in einem Gesetz zusammengefasst, die Anzahl der Paragraphen auf 133 reduziert werden – momentan sind es 238. Ferner stellt die Novelle die Grundlage für das Abitur nach zwölf Jahren und für das Zentralabitur dar. Außerdem müssen die Schüler ab dem Jahr 2007 auch bei Beendigung des zehnten Schuljahres zu einer Abschlussprüfung antreten. Die Schulpflicht gilt darüber hinaus künftig auch für Kinder von Asylbewerbern.

BORIS R. ROSENKRANZ

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