härtefallkommission: Zumindest ein Stolperstein
Da ist doch glatt so etwas wie Genugtuung zu verspüren. Endlich wird der Behördenwillkür auf den Berliner Ausländerämtern zumindest ein kleiner Stolperstein in den Weg gelegt. Konnte die Härtefallkommission der rigiden Abschiebepraxis bisher nur in wenigen Fällen Menschlichkeit entgegensetzen, so haben die Kommissionsmitglieder seit 1. Januar ein Wörtchen mitzureden – und zwar mit dem Segen des Gesetzes. Und dennoch: Das neue Aufenthaltsgesetz bleibt ein Tropfen auf den heißen Stein.
KOMMENTAR VON FELIX LEE
Zwar kann sich die Kommission über den gesetzlichen Rahmen hinweg gegen eine Abschiebung aussprechen, auch wenn die Ausländerbehörde zuvor anders entschieden hat. Zudem sieht das neue Aufenthaltsgesetz vor, dass die Mitglieder der Kommission auch selbst Vorschläge für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen einreichen können. Und anders als in Hamburg sitzen in der 7-köpfigen Kommission keine Mitglieder der Innenverwaltung oder der Fraktionen, sondern Vertreter vom Migrationsrat, Flüchtlingsinitiativen und Wohlfahrtsverbänden. Also Leute, die Härtefälle tatsächlich nach humanitären Kriterien bewerten.
Und trotzdem fehlen allgemeine Kriterien, die darüber entscheiden, wer überhaupt mit einer Empfehlung der Kommission rechnen kann. Nicht berücksichtigt bleiben zum Beispiel auch tausende von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die vor 10 oder 15 Jahren wegen des Bürgerkriegs nach Berlin kamen und sich trotz Arbeitsverbot und Behördenschikane zum großen Teil längst in die Berliner Arbeits- und Schulwelt integriert haben. Solange eine Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt fehlt, so lange bleiben tausende von Einzelfällen tragisch.
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