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„Die Verkäufer brechen das Gesetz“

KOMATRINKEN Wenn Jugendliche ihre Grenzen mit Unmengen Schnaps austesten wollen, helfen höhere Preise oder Werbeverbote nur begrenzt, meint Michael Hoffmann-Bayer vom Drogennotdienst Berlin

Michael Hoffmann-Bayer

■ Hoffmann-Bayer (54) ist Geschäftsführer des Notdienstes für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin. Der Verein berät und betreut Süchtige und arbeitet mit gefährdeten Jugendlichen.

taz: Herr Hoffmann-Bayer, ein 16-Jähriger bekommt in einer Kneipe 45 Gläser Tequila. Kann das jederzeit wieder passieren?

Michael Hoffmann-Bayer: Das ist sicher nicht normal. Aber das Problem ist ja bekannt: Die Wirte und auch die anderen Verkäufer achten selten darauf, wem sie was verkaufen. Wenn das Jugendschutzgesetz eingehalten würde, könnte man dieses Verhalten eindämmen, schon betrunken noch mehr zu kaufen und dann noch mehr und noch mehr. Das Problem ist ja, dass die Jugendlichen mit Absicht ihre körperlichen Grenzen überschreiten wollen. Dass das tödlich sein kann, ist ihnen nicht bewusst.

Wie bringt man die Verkäufer dazu? Mit jugendlichen Testkäufern, wie die Innenminister es wollen?

Das kann man durchaus machen. Seitdem die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing Druck macht, wird insgesamt sehr viel mehr über das Trinken von Jugendlichen geredet. Und das hat schon etwas bewirkt. Den Verkäufern ist klar geworden, dass sie Gesetze brechen und dass sie dafür belangt werden können. Uns berichten Jugendliche, dass sie größere Schwierigkeiten haben, an Alkohol zu kommen.

Die Diskussion allein reicht also aus?

Nein, es müssen natürlich schärfere Kontrollen her. Wenn Jugendliche ins Krankenhaus eingeliefert werden, dann müssen Polizei oder Ordnungsamt ermitteln, woher sie den Alkohol haben. Den Verkaufsstellen muss klar sein, dass sie ihre Konzession verlieren können, wenn sie dieses Gesetz nicht einhalten.

Haftstrafe für Wetttrinken

■ Im Prozess um ein tödliches Wetttrinken hat das Berliner Landgericht am Freitag einen Berliner Gastwirt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der 28-Jährige wurde der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des vorsätzlichen Alkoholausschanks an Jugendliche schuldig gesprochen. Bei dem Duell im Februar 2007 trank ein 16-Jähriger gut 45 Tequila, er starb vier Wochen später.

Der Aktionsplan von Frau Bätzing ist gescheitert. Sie wollte ein Werbeverbot, höhere Steuern, keine Sport-Sponsorenverträge mehr mit Brauereien. Ist sie übers Ziel hinausgeschossen?

Nein, es war wichtig, mit Maximalforderungen einzusteigen. Die Werbung verherrlicht das Alkoholtrinken. Es würde schon etwas nützen, wenn die ARD nicht meinte, dass man den „Tatort“ nur mit einem Bier genießen kann. Den Alkohol zu verteuern ist auch eine Lösung. Aber wir haben mit der Hochrisikogruppe zu tun, die findet immer einen Weg, an Alkohol heranzukommen. Für sie ist es wichtiger, dass der Jugendschutz konsequent angewandt wird. Und sie brauchen Information: Was macht der Alkohol mit meinem Körper? Was hat das für Konsequenzen, wenn ich in die Mühle der Polizei gerate, und so weiter. Es ist unglaublich, was die alles nicht wissen. INTERVIEW: HEIDE OESTREICH

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