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Gesetze sollen auch für Polizisten gelten

OURY JALLOH Nach Demovorfall ruft Sachsen-Anhalts Innenminister Stahlknecht die Polizei zur Ordnung

BERLIN taz | Es ist ein besonderes Schreiben, das Sachsen-Anhalts Landesinnenminister Holger Stahlknecht (CDU) da verschickt hat. In einem Brief, der an alle 6.800 PolizistInnen des Landes ging, ermahnt der Minister seine Bediensteten, das auch für sie das deutsche Recht gelte.

Hintergrund der bemerkenswerten Erinnerung ist ein Vorfall auf einer Demonstration am 7. Januar in Dessau. An diesem Tag war die Polizei bei Protesten zum Gedenken an den in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Oury Jalloh widerrechtlich gegen Demonstrationsteilnehmer vorgegangen. Der Sierra Leoner Jalloh war 2005 in einer Dessauer Polizeizelle unter mysteriösen Umständen verbrannt. Weil auf Transparenten des Protestzugs am 7. Januar die Parole „Oury Jalloh, das war Mord“ geschrieben stand, attackierten die Beamten die Demonstrationsteilnehmer. Der Anmelder des Aufzugs, der Guineer Mouctar Bah, wurde dabei von Polizisten krankenhausreif geprügelt.

Nun schreibt Stahlknecht: Zwar verstehe er die emotionale Lage der Beamten, doch „in Deutschland wird – aus guten Gründen – das Recht der Meinungsfreiheit sehr hoch bewertet“. Wenn Aussagen von diesem Recht gedeckt seien, „dann ist dies rechtlich bindend“. Es sei „Aufgabe der Polizei, auf solchen Veranstaltungen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen und gleichzeitig deeskalierend zu wirken“, so Stahlknecht weiter. Die Parole „Oury Jalloh, das war Mord“ ist laut Dessauer Staatsanwaltschaft ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt. In der Vergangenheit sei gegen sie auf Demonstrationen auch nicht vorgegangen worden. MARTIN KAUL

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