Resilienz des Bundesverfassungsgerichts: Schutzwall für Karlsruhe

Der Bundesrat will, dass gesetzliche Änderungen zum Bundesverfassungsgericht nur noch mit seiner Zustimmung möglich sind. Die CDU/CSU ist dagegen.

Eine Verfassungsrichterin hält ein Blatt Papier in den Händen

In der Stärke der AfD sehen die Länder auch eine Gefahr für das Bundesverfassungsgericht. Und wollen handeln Foto: Uli Deck/dpa

BERLIN taz | Die Länder wollen das Bundesverfassungsgericht noch stärker gegen verfassungsfeindliche Attacken schützen als der Bund. Änderungen des Bundesverfassungsgerichts-Gesetzes (BVerfGG) sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Bundesrats möglich sein. Eine entsprechende Resolution beschloss der Bundesrat an diesem Freitag.

Der Bundesrat reagiert damit auf eine Initiative von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU, die im Juli vorgestellt wurde. Wichtige Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts sollen im Grundgesetz verankert werden. Dies soll verhindern, dass die AfD oder andere Parteien, die das Verfassungsgericht lahm legen wollen, die Grundstrukturen des Gerichts mit einfacher Mehrheit im BVerfG-Gesetz ändern können.

Für den Fall, dass problematische Parteien im Bundestag oder im Bundesrat eine Sperrminorität (also mehr als ein Drittel der Sitze) erreichen, soll zudem verhindert werden, dass diese damit die Wahl neuer Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen blockieren können. Statt im Bundestag würden die Rich­te­r:in­nen dann im Bundesrat gewählt – oder umgekehrt.

Der Bundesrat signalisierte jetzt für dieses Paket ausdrücklich Zustimmung. Die Länderkammer will aber noch weitergehen. Für eine Änderung des BVerfGG soll künftig die Mehrheit im Bundestag nicht mehr genügen, auch der Bundesrat soll jeweils mit Mehrheit zustimmen müssen. Dies soll auch im Grundgesetz vorgeschrieben werden.

Breite Mehrheit, aber Bayern zieht zurück

„Das mag aus Bundessicht zusätzlichen Aufwand bedeuten, das Wohl des Bundesverfassungsgerichts sollte uns diesen zusätzlichen Aufwand aber Wert sein“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der den Antrag in der Länderkammer vorstellte. Sonst könnte eine Mehrheit des Bundestags zum Beispiel das BVerfGG so ändern, dass umstrittene Gesetze von den Rich­te­r:in­nen nur noch einstimmig (statt mit Mehrheit) für verfassungswidrig erklärt werden können, so Limbach. Dagegen könne der Bundesrat – wenn für eine Änderung des BVerfGG auch seine Zustimmung erforderlich ist – solche gefährlichen Änderungen verhindern.

Der Entschließungsantrag war zunächst von sieben Bundesländern eingebracht worden. Bayern zog sich dann aber am Donnerstag zurück. Doch am Morgen des Freitags kamen sechs neue Bundesländer aller Couleur als Antragssteller hinzu, so dass eine breite Mehrheit für den Antrag gesichert war.

Der Beschluss des Bundesrats wurde umgehend vom Deutschen Anwaltverein und vom Deutschen Richterbund begrüßt. Ein „zweiter Schutzwall“ würde die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zusätzlich stärken, sagte Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds.

Sinnvoll oder gefährlich?

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ist jedoch skeptisch. Sie zweifelt schon an der Annahme, dass der Bundesrat weniger anfällig für eine Übernahme durch problematische Parteien ist.

Die Ampelparteien haben gemeinsam mit der CDU/CSU in dieser Woche zwei Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht: ein Entwurf für die geplanten Änderungen des Grundgesetzes, der andere Entwurf für Änderungen am BVerfGG. Die Forderung des Bundesrats ist darin noch nicht berücksichtigt. In der nächsten Sitzungswoche Anfang Oktober ist die erste Lesung der Gesetzentwürfe geplant. Bis Anfang nächsten Jahres sollen die Vorhaben in Bundestag und Bundesrat beschlossen sein.

Vermutlich wird es im Oktober oder November eine Sachverständigen-Anhörung geben. Diese könnte Aufschluss geben, ob die Forderung des Bundesrats eher sinnvoll oder eher gefährlich ist.

Die Verhandlungsposition des Bundesrats ist jedenfalls stark, denn die geplanten Grundgesetzänderungen sind nur möglich, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zustande kommt.

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