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Schutz vor Kostenfallen im Netz

VERBRAUCHER Laut Bundesrat müssen künftig bei Bestellungen im Netz Schaltflächen mit kostenpflichtiger Bestellfunktion klar erkennbar sein

BERLIN taz/dpa | Millionen Bürger sind schon auf sie reingefallen – nun sollen die Kostenfallen im Internet ein Ende haben: Der Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung passieren.

Direkt vor dem Absenden eines Onlineauftrags im Netz muss künftig erst eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt werden. Die Reform sieht vor, dass zur Eindämmung unseriöser Praktiken auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden müssen. Auf Abofallen im Internet sind schon Millionen Bürger in Deutschland hereingefallen. Die Neuregelung soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten.

Der Bundesrat beschloss außerdem, dass Verbraucher in Deutschland in Kürze schneller zu einem billigeren Strom- und Gasanbieter wechseln können. Die Kündigungsfrist wird von vier auf zwei Wochen verkürzt. Die Regelung tritt voraussichtlich im April in Kraft.

Ein weiterer Beschluss: Für Sicherheit und technische Qualität von Zügen sind künftig neben den Bahnen auch die Hersteller verantwortlich. So sollen Technikprobleme im laufenden Betrieb vermieden und soll die Fahrzeugbeschaffung beschleunigt werden. Nach bisherigem Recht lag die Verantwortung allein bei den Bahnunternehmen und den Haltern der Züge.

Artikel jenseits von Pillen und Salben sollen nur noch begrenzt in Apotheken angeboten werden. Der Bundesrat stimmte zwar der Aufnahme von Körperpflegemitteln in den Warenkatalog zu, aber das weitere Nebensortiment muss nach dem Willen der Länder einen unmittelbaren Gesundheitsbezug haben. Damit wollen die Länder gegen Tendenzen in Richtung von Kioskapotheken vorgehen. Das Bundeskabinett muss die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung erst noch annehmen. Voraussichtlich am 1. Mai treten sie in Kraft.

Der Bundesrat will den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten. Auch die Koalition will den Versandhandel einschränken. Die Verhandlung darüber waren ins Stocken geraten – die Länderkammer machte jetzt Druck.

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