Gerichtsentscheidung zur AfD in Berlin: Kein Anspruch auf den Posten
Die AfD hat gegen das Land geklagt, weil Bezirksverordnetenversammlungen ihnen einen Stadtratposten verweigern. Erstinstanzlich ist sie gescheitert.
In den dortigen Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) versucht die AfD seit Langem, ihre Stadtratskandidaten wählen zu lassen. Nach ihren Wahlergebnissen vom 26. September 2021 hat die Partei nach gängiger Praxis einen Anspruch auf diese Posten im Bezirksamt. Eine Mehrheit der Bezirksverordneten verwehrt den AfD-Kandidaten jedoch ihre Zustimmung.
Mit den Klagen wollte die Partei nun klarstellen, dass die Bezirksparlamente ihrer Verpflichtung nachkommen müssten. Sie beantragte, ihre Kandidaten direkt vom Verwaltungsgericht einsetzen zu lassen oder zumindest einen Verstoß gegen die Landesverfassung festzustellen.
Kein „Besetzungsrecht“ der Fraktionen
Eine Einsetzung lehnten die Richter mit Verweis auf den Grundsatz der Gewaltenteilung ab. Auch einen Verstoß gegen die Berliner Verfassung sahen die Richter nicht, wie aus den Entscheidungen hervorgeht. Diese sehe „kein über das Vorschlagsrecht hinausgehendes „Besetzungsrecht“ der Fraktion“ vor. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, das Verwaltungsgericht ließ die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
In den zwölf Berliner Bezirken sind die Bezirksämter wichtige Entscheidungsgremien. Sie bestehen aus dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Die Zusammensetzung des Bezirksamts richtet sich nach den Ergebnissen der BVV-Wahlen, die Mitglieder werden von den Bezirksparlamenten gewählt. Das Besondere dabei ist, dass dabei etwaige Koalitionen, die auf Bezirksebene Zählgemeinschaften heißen, keine Rolle spielen dürfen.
Eine ähnliche Konstellation gibt es im Abgeordnetenhaus: Nach dessen Geschäftsordnung haben die Fraktionen Anspruch auf eine ihren Sitzen im Parlament entsprechende Zahl an Ausschussvorsitzenden. Der AfD stünden seit der Wiederholungswahl 2023 zwei Vorsitze zu, allerdings weigern sich die Mitglieder der übrigen Fraktionen in den Ausschüssen für Verkehr und Digitalisierung, die Kandidaten der rechtsextremen Partei zu wählen. Da deren Kandidaten bei allen erneuten Abstimmungen regelmäßig scheitern, werden die Sitzungen von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
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