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Nur noch vier gegen CentrO

RUHR taz ■ Die Städte Moers, Mülheim und Gladbeck sind nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht befugt, gegen die geplante Erweiterung des Oberhausener CentrO zu klagen. Bei der für den 6. Juni angesetzten mündlichen Verhandlung wird das Gericht nach Angaben des WDR deshalb nur die Normenkontrollklagen der unmittelbar betroffenen Oberhausener Nachbarkommunen Bottrop, Dinslaken, Essen und Gelsenkirchen behandeln.

Die Ruhrgebietsstädte befürchten, dass durch den geplanten Ausbau der Shopping-Mall um 30.000 Quadratmeter Kaufkraft aus ihren Innenstädten abgezogen wird. Auch die Düsseldorfer Bezirksregierung hat sich gegen das Projekt ausgesprochen. Ihrer Meinung nach verstößt die Erweiterung gegen die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung.

Trotz einer anders lautenden Anweisung der Bezirksregierung hatte die Stadt Oberhausen den CentrO-Betreibern der „Neue Mitte Projektentwicklung GmbH“ im Herbst vergangenen Jahres eine Baugenehmigung erteilt. Die Kommune erhofft sich, dass durch den Ausbau bis zu 1.000 neue Arbeitsplätze in Oberhausens „Neuer Mitte“ entstehen. PAN

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