piwik no script img

Späte RehabilitationEin mutiger Richter

Kritik an der NS-Vergangenheit eines niedersächsischen Ministers brachte Helmut Kramer 1978 eine Disziplinarverfügung ein. Nun wurde sie aufgehoben.

Ein Mahnmal erinnert an die Verfolgung Homosexueller als „Sittlichkeitsverbrecher“ in der NS-Zeit Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Bremen taz | Die Befreiung der bundesdeutschen Justiz vom Erbe des Nationalsozialismus nach 1945 war ein langer Kampf. Der Richter Helmut Kramer, inzwischen 94 Jahre alt, ist ein leuchtendes Beispiel dafür. Ihm wurde – noch 1978 – als „Disziplinarvergehen“ vorgeworfen, dass er kommentarlos Auszüge einer Dissertation seines Justizministers verbreitet hatte. Der Minister hatte sich mit einer Doktorarbeit über die „leitenden Grundgedanken bei der Entmannung gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher“ als Jurist qualifiziert. Das war 1936 gewesen. Der Autor: Hans Puvogel, Mitglied der NSDAP.

Offenbar wurde das in der Nachkriegsgeschichte „vergessen“. Stolze 45 Jahre hat es gedauert, bis die Nachfolgerin von Justizminister Puvogel zu der Einsicht gekommen ist, dass der kritische Hinweis auf diese Nazi-Schrift für einen Berufsrichter kein „Dienstvergehen“ sein dürfe.

Der angehende Jurist Puvogel hatte damals im Wortlaut geschrieben: „Nur ein rassisch wertvoller Mensch hat innerhalb der Gemeinschaft eine Daseinsberechtigung. Ein wegen seiner Minderwertigkeit für die Gemeinschaft nutzloser, ja schädlicher Mensch ist dagegen auszuscheiden. (…) Die große Aufgabe selbst darf nicht durch irgendwelche kleinlichen Kompetenzstreitigkeiten gehemmt und in ihrer Wirksamkeit lahmgelegt werden.“ Es ging konkret um Homosexualität. Das deutsche Volk, da war Puvogel 1936 sicher, „begrüßt heute zumindest die Ausrottung des Sittlichkeitsverbrechers und damit die Verhütung seiner asozialen Nachkommenschaft.“

Als sein akademisches Werk 1978 öffentlich wurde, erklärte Puvogel, das seien eben nationalsozialistische und völkische Vokabeln, wie sie dem Charakter der Zeit entsprochen hätten – kein Grund, vom Amt zurückzutreten. Er habe sich nach 1945 als guter Demokrat qualifiziert. Der damalige Ministerpräsident Niedersachsens, Ernst Albrecht (CDU), fand das ausreichend und machte ihn 1976 zum Justizminister.

Niemand fragte nach der Dissertation

NSDAP-Mitglied Hans Puvogel betätigte sich bald nach Kriegsende wieder politisch. Er zog in den Kreistag Verden ein, vermutlich für die „Deutsche Partei“, ein Sammelbecken alter NSDAP-Mitglieder. 1962 wechselte er zur CDU über, 1972 wurde er Verdener Landrat und blieb das auch nach seinem Rücktritt vom Ministeramt. 1973 wurde ihm das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Noch heute rühmt sich übrigens in Achim eine Rechtsanwaltskanzlei „Puvogel & Partner“ auf ihrer Webseite, sie sei von Hans Puvogel 1946 gegründet worden. Auch da wird der Titel seiner akademischen Qualifikation und auch der Grund seines Rücktrittes 1978 verschwiegen. Sein Enkel Thomas Puvogel führt die Kanzlei mittlerweile in dritter Generation.

Als Puvogel 1976 Justizminister wurde, hatte offenbar niemand nach seiner Dissertation gefragt. Zwei Jahre später dauerte es einige Wochen öffentlicher Debatte, bis Puvogel zurücktrat. Und Helmut Kramer, damals Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, wurde strafversetzt – in einen Zivilsenat. Der Braunschweiger Oberlandesgerichtspräsident Rudolf Wassermann, ein engagierter Sozialdemokrat, leitete ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Kramer ein, weil der „seine Pflicht zu einem achtungswürdigen Verhalten gegenüber einem Dienstvorgesetzten verletzt“ habe. Das Verfahren wurde zwar nach vier Monaten eingestellt, enthielt aber die Bemerkung, es habe sich um eine „Dienstpflichtsverletzung“ gehandelt.

Im Juni hat die heutige Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) nun die alte Verfügung mit der Dienstpflichtverletzung aufgehoben und stellte dabei „ausdrücklich fest, dass ihr dienstliches Verhalten den Pflichten eines Richters entsprochen hat“.

Damals sei die Begründung gewesen, so Wahlmann, „es stehe dem Richter ebenso wenig wie dem Beamten zu, seinem Vorgesetzten Verfehlungen vorzuwerfen oder dessen Ansehen durch Verbreitung von Tatsachen im Bereich der Behörde zu untergraben, selbst wenn die Tatsachen zutreffend seien.“

Dagegen beharrt die Puvogel-Nachfolgerin Wahlmann 46 Jahre danach darauf, dass „eigenständiges Denken und sachliche Kritik für einen funktionierenden Rechtsstaat, insbesondere für die Judikative, konstitutiv“ seien. Die „Indienstnahme der Justiz durch den Nationalsozialismus“, so Wahlmann, „wurde nach dem Krieg häufig mit der Rolle des Rechtspositivismus begründet. Inwieweit dies zutrifft, kann hier dahinstehen.“

Wahlmann will sich offenbar nicht mit der unkritischen Tradition ihres Ministeriums auseinandersetzen. Immerhin dankt sie Kramer dafür, dass er sich durch seine kritische Haltung „besonders um unsere Verfassung verdient gemacht“ habe. „Dr. Helmut Kramer war jahrzehntelang das Gewissen der niedersächsischen Justiz“, betonte sie. Er habe in „herausragender Weise“ im Sinne der Aufarbeitung von Justizunrecht in der NS-Zeit und dessen Fortwirkung in der Bundesrepublik gewirkt.

Dr. Helmut Kramer war jahrzehntelang das Gewissen der niedersächsischen Justiz

Kathrin Wahlmann, SPD-Justizministerin

Kramer selbst sagte, er freue sich vor allem darüber, dass mit der Aufhebung der Disziplinarverfügung von 1978 auch das damals noch herrschende obrigkeitsstaatliche Richterbild zurückgewiesen werde.

Helmut Kramer hatte sich 1978 von seiner Strafversetzung nicht entmutigen lassen, im Gegenteil. Besonders engagiert war er in dem Fall Erna Wazins­ki gewesen, der sein Rechtsverständnis geprägt hat: 1944 war die damals 19-Jährige als „Volksschädling“ hingerichtet worden. Ihr „Verbrechen“: Sie hatte in den Trümmern des ausgebombten Hauses ihrer Familie nach Gegenständen gesucht und einen Koffer mit Kleidung und etwas Schmuck mitgenommen, in dem Glauben, er gehöre ihrer Mutter. Noch 1965 war das Todesurteil des NS-Sondergerichtes als rechtmäßig bestätigt worden, eine Braunschweiger Strafkammer erklärte, das Urteil sei rechtsstaatlich in jeder Beziehung einwandfrei und „den Umständen nach sogar zwingend geboten“ gewesen.

Kramer war entsetzt über seine Richterkollegen und ließ nicht locker. Er erreichte eine Wiederaufnahme des Verfahrens, die 1991 mit einem Freispruch für Erna Wazinski endete. Erst mit dem „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile“ von 1998 gelten solche Volksschädlings-Urteile offiziell als Unrecht.

Erna Wazinski war in der JVA Wolfenbüttel hingerichtet worden. Über Jahre hatte sich Kramer – gegen den Widerstand des niedersächsischen Justizministeriums – dafür eingesetzt, dass dort eine Gedenkstätte errichtet wird. Seit 1990 nun gibt es in der JVA Wolfenbüttel den Gedenkort mit der langen Liste der dort Hingerichteten.

Kramer blockierte den Pershing-Stützpunkt Mutlangen

Der Pazifist Helmut Kramer war übrigens auch dabei, als Richter und Staatsanwälte 1987 mit einer Sitzblockade den Zugang zum Pershing-Stützpunkt Mutlangen blockierten. Die Beteiligten wurden damals wegen Nötigung verurteilt. Kramer ging dagegen an. 18 Jahre später hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil als verfassungswidrig auf mit der Begründung, solche Sitzblockaden seien keine „Nötigung“.

Kramer wollte es auch nicht hinnehmen, dass die Bundeswehr nicht für die Bombardierung zweier Tanklastzüge in Kundus im Jahre 2009, bei der mehr als 90 Menschen starben, zur Verantwortung gezogen werden sollte. Er kritisierte die Bemühungen der Bundesregierung, eine Sonderzuständigkeit der Justiz für Bundeswehrstrafsachen zu schaffen, und stellte Strafanzeige gegen Unbekannt.

Kramer, der unter anderem auch an der Universität Bremen gelehrt hat, wurde für sein Engagement vielfach ausgezeichnet. Er erhielt unter anderem den Hans-Litten-Preis, den Fritz-Bauer-Preis und das Bundesverdienstkreuz Erster Klasse.

Über den unermüdlichen „Richter, Mahner, Streiter“ für ein liberales, rechtsstaatliches Deutschland, den inzwischen 94-jährigen Helmut Kramer gibt es eine Oldenburger Universitätsschrift von 2021. Eigentlich wäre sein Leben ein biografisches Buch wert. Die offizielle Rücknahme seiner „Dienstpflichtverletzung“ würde darin sicher nur als Fußnote vorkommen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

9 Kommentare

 / 
  • Wegen internen Umlaufs der Puvogel Dissertationsauszüge an Ricterkolelgen leitete Rudolf Wassermann, Präsident OLG Braunschweig, auf politische Weisung von CDU Ministerpräsident Ernst Albrecht (1930-2014) in Personalunion kommissarischer Justizminister nach Puvogels Rücktritt förmliches Disziplinarverfahren gegen Kramer ein. Obwohl das Verfahren eingestellt war, enthielt der Bescheid explizite Feststellung, Kramer habe eine Dienstpflichtverletzung begangen. Was selbst gegen wilhelminischen Geist in der Gerichtsverfassungesetzes § 147 von 1895 verstößt, in der das politische Weisungsrecht von Ministern damals im Reich, heute Bund, Ländern rechtlich begründet ist, gegenüber Staatsanwaltschaften, BKA, Bafin, Generalbundesanwalt, Verfassungsschutzämtern, Finanzämtern, Steuerbehörden bis heute ungebrochen politische Weisung ausüben zu können, wobei Richter ausdrücklich ausgenommen sind. Europol, Interpol haben zuletzt 2018, der Deutsche Richtebund Vorsitzende 2019 vergeblich Bundestag, Bundesregierung angemahnt, das politische Weisungsrecht abzuschaffen, an EU weite Standards zumindest anzupassen, wie es im Ampelkoalitionsvertrag 2021 wenn auch bisher ohne Vollzug angekündigt wurde

    • @Joachim Petrick:

      Richter Helmut Kramer beteiligte sich 1987 an Sitzblockade in Mutlangen als Protest gegen US Pershing II Mittelstreckenraketen Stationierung,

      2009 protestierte er gegen Einrichtung einer Sondergerichtskammer im Fall straffällig gewordener bzw. beschuldigter Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz sonders Oberst Georg Klein, der am 4. September 2009 mitten im Bundestagswahlkampf gegen wiederholte Einwendungen eines US Kampfjet Piloten, da befänden sich nur Zivilisten , trotzdem zwei liegen geblieben verlassene Bundeswehr Tanklastzüge 15 Km entfernt vom Bundeswehrhauptquartier Kundus/Afghanistan bombardieren ließ. Wobei an 100 Zivilisten zu Tode kamen, darunter Kinder und ungezählte Verwundete zu beklagen waren.



      Dazu gehört, dass der Bundestag 2002 kurz vor Beginn Bundeswehr Auslandseinsatzes in Afghanistan nach Nine Eleven 2001 unter Nato US Kommando, rotgrüner Gesetzesvorlage zustimmte, Bundeswehrangehörige unterliegen im Auslandseinsatz Immunitäts-Diplomatenstatus, sind von Ermittlungen, Anklagen im Auslandseinsatzgebiet freigestellt, trotz Bundestagsratifizierung der Anerkennung und Unterwerfung Deutschlands gegenüber Gerichtsbarkeit Internationalem Strafgerichtshof Den Haag

  • Das zeigt doch mal wieder: Die Entnazifizierung war Augenwischerei, während der Besatzungszeit hat man eben alles gesagt, was die anderen hören wollten und hat sonst den Kopf unten gehalten. Nach der Besatzungszeit waren's wieder fröhliche Urständ.

    Und in der DDR gab's ja überhaupt keine Aufarbeitung, wieso auch, die DDR hatte ja garnicht in dem Zeitraum existiert und konnte somit keinen Anteil an den Verbrechen gehabt haben. /s

    Zu meiner Schulzeit (90er-Jahre) hatte ich das Thema NS-Zeit in vier verschiedenen Fächern gleichzeitig. Trotzdem sind Mitschüler herumgegangen, mit rechten Sprüchen und erhobenen rechten Arm. Reaktion der Lehrerschaft: Null. Was soll man dazu noch sagen?

    • @Cheran:

      Ja, das wundert einen. Der rechtsextreme Magnetismus ist irgendwie in den tieferen Schichten des Homo sapiens angelegt. Wir hatten in der 6. Klasse die Befreiungsfilme, ich glaube vom KZ Bergen-Belsen eine Stunde lang. Als 11-jährige im Dunkeln war das drastisch. Ich würde sagen, es hat irgendwie gewirkt, bei uns gab es danach keine NS Querelen, nicht offen noch versteckt. Mir graut aber noch immer und ich kann mich an markante Einzelheiten erinnern.

      • @Hans - Friedrich Bär:

        Es ist wohl ein simples "Wir gegen die"-Gefühl, bei den Mitschüler wohl eher ein "Was-bin-ich-doch-für-ein-Rebell"-Gedanke; Pubertät, Sie verstehen.



        Natürlich sind die Gründe komplexer, ich halte den Rechtsextremismus nicht für eine Ideologie sondern für eine Religion. Wo man bei Ideologien vielleicht noch mit Diskussionen durchkommt, verbietet sich das bei Religionen; rein schon aus der Sache heraus. Wer bitte schön diskutiert mit Gott, ob er überhaupt existiert oder nicht?



        Wirklich traurig ist es, dass meine alte Schule schon damals den Namen eines Widerstandkämpfers trug, der von den Nazis hingerichtet wurde. Und nein, das Emblem der Schule ist kein riesiger Mittelfinger.

  • Herzlichen Glückwunsch an Dr. Kramer, weiter alles Gute , vor allem Gesundheit und Wohlergehen !



    ----



    Die Wiedergutmachung erlittenen Unrechts heißt "Rehabilitierung"-



    "Rehabilitation" ist medizinisch gemeint.



    -----------



    Der med. Anteil des Gesetzes, auf das sich die Dissertation bezog war von Prof. Erich Lexer, zweimaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (verst. 1937).

    Man kann es nicht fassen wie breit und fest verwurzelt diese genau so skurrilen wie verbrecherischen Konzepte waren.

    www.deutsche-digit...EBEHIH5FL562LHDESP

    • @Hans - Friedrich Bär:

      Danke. Die Ecke dabei kannte ich nicht.



      Hatte mir zur Justiz BRD 50er/60er erlaubt auf die unfassbare braune Kontinuität & Helmuts unermüdlichen & wahrlich nicht erfolglosen Kampf an einer besonders eklatanten Gestalt de justice hingewiesen



      “& eine deiner Sternstunden

      01. JANUAR 2018 - JUSTIZGESCHICHTE, KONTINUITÄTEN, VERANSTALTUNG, VORTRAG



      Helmut Kramer, Vortrag zu Willi Geiger. 08.12.2017, Karlsruhe

      www.forumjustizges...-ns-vergangenheit/



      &



      Dr. Helmut Kramer in Karlsruhe. Der Nazirichter Willi Geiger und sein unheilvolles Wirken in der jungen Bundesrepublik

      Ein Bericht von Uwe Meier am 10.12. 2017 in www.braunschweig-spiegel.de

      www.kramerwf.de/pe...ichte/willi-geiger



      & der ungeheuerliche Jurist - Richter etc



      de.wikipedia.org/w...i_Geiger_(Richter)

      Neben Theo Rasehorn - Xaver Berra - Der Paragraphenturm - war er aus vieler Sicht ein rundum akzeptabler Kollege aus dem Kreis der sog Reformjuristen - anders zB als Rudolf Wassermann •



      Ja. Helmut - eiserne Gesundheit - vllt bis zum nächsten RiRa?!



      Würde mich freuen.

      • @Lowandorder:

        Danke meinerseits. Wenn man sich als Nichtjurist damit befasst, kommt man ja als erstes auf Fritz Bauer und die Nürnberger Prozesse. Die "Schnittmenge" Medizin / Recht ist halt wegen der eingängigen Ideologie vom "gesunden Volkskörper" breit und nachhaltig verankert und Geschädigte sind deswegen bis in die 60er Jahren nicht entschädigt worden. Jetzt ist es schon ein bisschen besser geworden. Besser spät als nie.

  • Na Helmut - herzlichen Glückwunsch!



    Spät aber dennoch. Was lange wärt! Woll



    & entre nous -



    Daß ausgerechnet Rudolf Wassermann diesen unfassbaren Anwurf zu verantworten hatte! Das. Läßt sein Elaborat - Der politische Richter - für mich in einem noch



    anderem Licht erscheinen!



    &



    Auch an dieser Stelle als deutlich was jüngerer sei dir für deine unermüdliche Aufklärungsarbeit - dem umfänglichen Archiv gedankt.



    zB - Die Schrift von Ingo Müller “Furchtbare Juristen“ wäre ohne nicht denkbar.



    ( & entre nous only - Gruß an Paddelfreund Christian;)