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Ist die EU-Renaturierungs-verordnung in Gefahr?

Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Renaturierungsverordnung einreichen. Er moniert, dass die Verordnung mit Zustimmung der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) zustande kam, die dabei österreichisches Recht verletzt habe. Hätte die Klage Aussicht auf Erfolg?

Richtig ist:

Die EU-Renaturierungsverordnung verpflichtet die EU-Staaten zum Naturschutz und zur Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme. Im Februar stimmte zuerst das EU-Parlament zu, der EU-Ministerrat folgte am Montag. Die erforderliche Mehrheit kam dort aber nur zustande, weil Österreich, das sich bisher enthalten hatte, mit Ja stimmte. Nach Ansicht von Kanzler Nehammer hat Ministerin Gewessler mit ihrer Zustimmung zwei Rechtsbrüche begangen. Sie habe sich über eine ablehnende Stellungnahme der österreichischen Bundesländer hinweggesetzt, außerdem habe das Einvernehmen des ebenfalls zuständigen Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig (ÖVP) gefehlt. Gewessler verwies hingegen auf vier von ihr in Auftrag gegebene Gutachten, wonach sie der Verordnung zustimmen konnte. Auf das Inkrafttreten der EU-Renaturierungsverordnung hat der innerösterreichische Streit keine Auswirkungen: Österreichs Jastimme im Ministerrat zählt. Mit der Nichtigkeitsklage kann nicht gerügt werden, dass die zuständige österreichische Ministerin innerstaatliches Recht gebrochen hat. Der EuGH ist nicht befugt, innerösterreichischen Streit zu entscheiden. Christian Rath