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Prozess gegen Tennis-Profi eingestellt„Was passiert ist, wissen nur zwei Personen“

Der Tennis-Profi Alexander Zverev stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Der Prozess wurde wegen einer außergerichtlichen Einigung eingestellt.

Tennisspieler Alexander Zverev bei den French Open im Juni 2024 Foto: Stephanie Lecocq/reuters

Berlin taz | Das Verfahren ist eingestellt. Dem Hamburger Tennis-Profi Alexander Zverev wurde von seiner Ex-Partnerin Brenda Patea Körperverletzung vorgeworfen. Bereits am dritten Prozesstag wurde das Verfahren ohne Urteil beendet. Beide Seiten haben sich außergerichtlich geeinigt. Zverev gilt somit als unschuldig. Derzeit spielt Zverev bei „Roland Garros“, dem Pariser Grand Slam, und musste deshalb nicht persönlich vor Gericht erscheinen.

Genauer wurde dem 27-Jährigen vorgeworfen, die Mutter des gemeinsamen Kindes im Mai 2020 im Flur einer Airbnb-Wohnung in Berlin-Charlottenburg gewürgt zu haben. Daraufhin soll sie geflohen sein. Nachdem im Oktober 2023 Strafbefehl gegen den Hamburger erteilt wurde, sollte er eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze à 5.000 Euro) zahlen, gegen die er jedoch Einspruch erhob, weshalb es zum Prozess kam.

Am ersten Prozesstag kam ausschließlich Zverevs Seite zu Wort. In einer etwa 45-minütigen Erklärung behauptete sein Verteidiger Alfred Dierlamm, dass die ehemalige „Germany's Next Topmodel“-Kandidatin Patea die Anschuldigungen frei erfunden habe. Dabei wurde Patea so beschrieben, als sei sie lediglich auf Geld und Ruhm aus. Die Anschuldigung selbst soll dabei ein Akt der Eifersucht gewesen sein. Neue medizinische und psychologische Gutachten sollen beweisen, dass Pateas Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Auch ein Sprachwissenschaftler habe ihre Anschuldigung analysiert und geschlossen, dass sie mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Olga Sharypova kopiert habe.“

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

In der Vergangenheit war Zverev bereits von der Tennisspielerin und Ex-Partnerin Olga Sharypova begeschuldigt worden, sie körperlich misshandelt zu haben. Im Oktober 2021 startete daraufhin eine Untersuchung der Tennisorganisation ATP gegen Zverev. Im Januar 2023 kam die ATP zu dem Schluss, dass es „keine ausreichenden Beweise“ für die von Sharypova erhobenen Vorwürfe gebe. Maßnahmen gegen Zverev gab es deshalb keine. Ein gerichtlicher Prozess hat nie stattgefunden.

Nachdem Zverevs Verteidigung am ersten Prozesstag ihre Erklärung beendet hatte, stellte sie Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, der vom Gericht genehmigt wurde. Die Seite der Nebenklägerin kam deshalb nicht zu Wort. Am zweiten Prozesstag, an dem Patea selbst befragt wurde, war keine Presse im Saal erlaubt. Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit war, dass in der Befragung private Lebensbereiche angesprochen und die Privatsphäre Zverevs, aber auch die der gemeinsamen Tochter Mayla beschnitten würde. Patea wurde etwa 2,5 Stunden vernommen und musste die Befragung laut Richterin nach einer längeren Pause wegen Krankheit beenden.

Am Freitag, dem dritten Prozesstag, der nur etwa 10 Minuten dauerte, wurde dann bekannt gegeben, dass sich Staatsanwaltschaft, Zverevs Verteidigung und die Seite der Nebenklägerin Patea außergerichtlich geeinigt haben. Grund dafür sei, dass die Nebenklägerin kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe und beide den Konflikt im Sinne des gemeinsamen Kindes friedlich lösen wollen. Deshalb stimmte auch die Staatsanwaltschaft nach Neubewertung zu, den Prozess einzustellen und nicht etwa gegen den Wunsch der Nebenklägerin fortzuführen.

Unschuldsvermutung bleibt bestehen

Auch Richterin Barbara Lüders begrüßt den Rechtsfrieden. Sie habe den Eindruck gehabt, dass das Verfahren beide Seiten schädigen würde: Den Angeklagten durch mediale Berichterstattung und weil das Echo der Anschuldigung trotz Unschuldsvermutung bestehen bleibt. Und die Nebenklägerin, da zum Prozessauftakt von Seiten der Verteidigung Vorwürfe gegen Patea gemacht wurden, um sie herabzuwürdigen und so ein Bild gezeichnet wurde, „das in keinem Verhältnis zum Tatvorwurf steht.“ Lüders fügt hinzu, dass es darum ginge, „den Streit auf allen Ebenen zu beenden, keine öffentlichen Schuldzuweisungen mehr zu machen und nach vorne zu schauen.“

Ganz ohne Konsequenzen bleibt der Prozess trotzdem nicht. Binnen eines Monats muss Zverev 150.000 Euro an die Justizkasse und 50.000 an den Sammelfond für Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen zu zahlen. Die Summe erfolgte auf Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Tätigt Zverev diese Zahlung, ist der Prozess eingestellt.

Die Verteidigung des Tennisprofis untermalte dabei, dass Zverev darauf Wert lege, dass mit diesen Zahlungen kein Schuldgeständnis einhergehe und „dass weiterhin die Unschuldsvermutung gälte“. Was genau in der außergerichtlichen Einigung beschlossen wurde, war nicht Gegenstand des Prozesses und soll privat bleiben. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte sagte im Anschluss, dass letztlich offen bleibe, was die Wahrheit sei. „Was wirklich passiert ist, wissen nur zwei Personen.“

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1 Kommentar

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  • "Was wirklich passiert ist, wissen nur zwei Personen" - das übliche Dilemma bei derartigen Vorgängen. In der öffentlichen Wahrnehmung bleibt aber dennoch etwas hängen, Unschuldsvermutung hin oder her. Auch daran ist nichts zu ändern.

    Prominente sind so unglaublich mächtig, dass sie sich fast alles erlauben und mit Geld wieder zudecken können. Das macht sie aber gleichzeitig unglaublich leicht erpressbar.