Debatte um AfD-Verbot: Die Demokratiefeinde aufhalten

Ein neues Bündnis aus Organisationen der Zivilgesellschaft fordert ein AfD-Verbot. Dafür sollen Mitstreiter im Bundestag gefunden werden.

Menschen sitzen an einem langen Tisch, eine Frau redet

Berlin, 17. Juni: PK für die Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ im Haus der Demokratie und Menschenrechte Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN taz | Kurz nach den hohen Wahlergebnissen der AfD bei den Europa- und Kommunalwahlen fordert ein neues Bündnis aus Verbänden, Vereinen und der Zivilgesellschaft ein bundesweites AfD-Verbot. Auslöser für die Kampagne waren die Enthüllungen der Correctiv-Recherche über rechte Remigrationspläne Anfang des Jahres. Julia Dück vom Bündnis „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt“ sagte am Mittwoch in Berlin: „Die AfD ist eine konkrete Gefahr für unzählige Menschen in diesem Land. Es ist unsere moralische und verfassungsrechtliche Pflicht, einzuschreiten.“

Der Jurist Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, spricht sich zum Kampagnenauftakt ebenfalls für ein Verbot aus: „Die Erfolgsaussichten sind sehr gut.“ Laut Theune greift der Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass „Parteien, welche darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (…) verfassungswidrig sind“. Der Jurist betont, dass bei einem Verbotsverfahren nicht die Gesinnung entscheidend sei. Vielmehr gehe es darum, ob eine Partei die Macht und Mittel habe, ihre Haltung in Handlung umzusetzen. Das sieht er bei der AfD als gegeben an.

Die Demokratiefeindlichkeit der AfD kann auch Ulrich Schneider bestätigen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagte am Montag, dass sich der Verband gegen die menschenverachtende Partei wehren müsse. Denn: Einrichtungen würden vermehrt angegriffen, Geflüchtete angefeindet, Queere und Menschen mit Behinderung fühlten sich immer mehr ausgegrenzt.

Das Verbotsverfahren können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. In dem Antrag muss genau aufgeführt sein, warum die AfD gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt. Der Jurist Lukas Theune sagt, dass ein entsprechender Entwurf in etwa einem Jahr bereit seien könnte. Bis dahin müssten Mitstreitende im Bundestag gewonnen werden, die den Antrag unterstützen, fügt Julia Dück hinzu. Das sei auch eine der zentralen Aufgaben für die nächsten Monate. Ein möglicher Unterstützer wäre der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. Er hatte angekündigt, noch vor der Sommerpause einen AfD-Verbotsantrag einzubringen.

Ein Verbot hätte weitreichende Folgen: Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die AfD gegen die Verfassung verstößt, müsste sich die Partei auflösen. Vermögen könnten beschlagnahmt werden, staatliche Gelder würden gestrichen.

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