Bremen will Rettungswege frei machen: Gelbe Karte für Gehwegparker
Zwei Reifen auf der Straße, zwei auf dem Gehweg: Diese Art zu parken will Bremen nach und nach unterbinden. Ein Bundesurteil steht derweil noch aus.
Begonnen wurde „mit den engen und hoch belasteten Wohnstraßen“, so steht es in einem Dokument der Behörde von Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal (SPD) für eine Sitzung der Verkehrsdeputation. Die Senatorin wurde am vergangenen Donnerstag darüber informiert.
Oberstes Kriterium sei dabei die Gewährleistung der Rettungssicherheit. Es müsse vermieden werden, dass sich die Feuerwehr „mit ihren großen, schweren Löschfahrzeugen erst Platz verschaffen muss“, heißt es in dem Dokument. Reguläre Parkmöglichkeiten sollen nicht eingeschränkt werden. Trotzdem werde der Parkdruck steigen, da weniger Autos in den betroffenen Straßen abgestellt werden könnten. Das könne unter anderem dazu führen, dass Menschen ihr Privatauto abgeben oder eine eigene Garage mieten.
Die Behörde plant aber, die Einrichtung von Quartiersgaragen in Stadtteilen mit hohem Parkdruck zu prüfen. Auch die Nutzung von privaten und halböffentlichen Parkflächen wie vor Supermärkten solle untersucht werden. Das alles wird dann kostenpflichtig sein.
Gelbe Karte, Bußgeld, notfalls Abschleppen
Was genau können Parkende in den betroffenen Straßen nun erwarten? Bis Ende November sollen die Anwohner*innen der ersten 13 Straßen informiert werden, schreibt der Sprecher von Ünsal der taz. „Falschparker erhalten zunächst eine gelbe Karte, nach zwei Wochen können dann Bußgelder fällig werden oder die Fahrzeuge notfalls auch abgeschleppt werden.“
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Bremen (ADFC) findet den Plan gut. „Jedoch sollten neben der Rettungssicherheit auch die Verkehrssicherheit und die Barrierefreiheit im Fokus stehen“, sagt Geschäftsführer Sven Eckert. Denn oft blieben Zufußgehenden und Radfahrenden nur das Ausweichen auf die Fahrbahn. „Damit einher geht ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsdefizit, Komfortverlust und Fahrzeitverlängerung.“
Und für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen sei ein Ausweichen nicht möglich. Durch die Beparkung sei ebenfalls die „Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt“, insbesondere Kinder seien hier stark gefährdet.
2019 hatten gleich mehrere Bremer*innen aus besonders betroffenen Stadtteilen vor dem Verwaltungsgericht gegen die Behörde der damals noch grünen Verkehrssenatorin Maike Schaefer geklagt, weil diese ihren Antrag abgelehnt hatte, in dem die Betroffenen ein Einschreiten gegen das aufgesetzte Parken fordern.
Sie bekamen Recht, nach dem Einlegen der Revision durch die Behörde auch in der nächsten Instanz. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dann bestätigt, der Behörde aber ein größeres Ermessen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen eingeräumt.
Sven Eckerd, Geschäftsführer ADFC Bremen
Dagegen wurde wieder Revision eingelegt – von beiden Parteien. Den Kläger*innen missfiel der große Spielraum. Senatorin Schaefer, deren Partei das Gehwegparken konsequent unterbinden will, wollte das Thema auf die bundespolitische Tagesordnung heben. Denn auch andere Städte leiden unter dem illegalen, aber oftmals geduldeten Gehwegparken.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte, dass beide Anträge an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet und die Sache damit abgegeben wurde. Nicht nur Bremen wartet inzwischen auf das Urteil aus Leipzig. Danach wird feststehen, welche Rechte Anwohner*innen beim Kampf gegen Autos auf ihrem Fußweg haben.
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