Naturschutz geht voran: Erfolg für Hochsee-Abkommen

67 Staaten haben das Abkommen zum Schutz der Ozeane unterschrieben. Für die deutsche Umsetzung der EU-Naturschutz-Gesetze gibt es Schelte.

Vögel auf einer Felsklippe

Diesen Basstölpeln auf Helgoland geht es mutmaßlich okay Foto: Sina Schuldt/dpa

Berlin taz | 67 Länder haben bei den Vereinten Nationen den ersten internationalen Vertrag zum Schutz der Hochsee unterzeichnet. Damit könnte das UN-Hochsee-Schutzabkommen bald in Kraft treten.

An der Zeremonie am Rande der UN-Generaldebatte in New York nahmen Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne) teil. Baerbock sprach nach der Unterzeichnung von einem „Hoffnungsschimmer für die ganze Welt“. Die Hohe See sei bisher „de facto ein rechtsfreier Raum“ gewesen, sagte sie. „Das ändert sich jetzt.“ Lemke begrüßte es, dass es nun erstmals Regeln zum Schutz der Biodiversität in den Weltmeeren gebe. Es müssten nun „zügig Schutzgebiete auf der Hohen See“ ausgewiesen werden, „um 30 Prozent der Weltmeere unter strengen Schutz zu stellen.“ EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius sagte, kein Land könne „allein gegen die dreifache globale Krise kämpfen: Verlust der Artenvielfalt, Klimawandel und Umweltverschmutzung“.

Zur gleichen Zeit hat Deutschland wegen Verstößen gegen das EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Deutschland muss nun zunächst die Kosten des Verfahrens tragen. Wenn die Bundesrepublik das Urteil nicht zeitgerecht umsetzt, könnte eine erneute Klage der EU-Kommission zudem zu hohen Strafzahlungen führen.

Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat.

„Die Schutzgebiete, die in dem Urteil genannt werden, müssen jetzt nachgebessert werden“, sagte Jennifer Krämer, Expertin für Naturschutzpolitik des Naturschutzbundes Deutschland (NABU). Schon der Klageprozess selbst sei wichtig gewesen: „Bei Klagebeginn hatte die Kommission bei 737 Gebieten fehlende Erhaltungsmaßnahmen bemängelt, davon waren im März 2022 noch 45 übrig“, sagte Krämer, „da wurde auf Druck aus Brüssel schon ein großer Schritt getan“.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.