Das Heizungsgesetz ist installiert

Der Bundestag hat das „Gebäudeenergiegesetz“ verabschiedet. Die Union kündigt an, es wieder abzuschaffen, wenn sie regiert

Hört sich noch einmal die geballte Kritik der Opposition an: Robert Habeck, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz Foto: Michael Kappeler/dpa

Aus Berlin Leon Holly

Kein Gesetz hat das politische Berlin in den vergangenen Monaten so auf Trab gehalten wie dieses: Ein Entwurf wurde durchgestochen, der Staatssekretär Patrick Graichen stürzte, das Bundesverfassungsgericht intervenierte. Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet.

Zuvor griff die Opposition die Pläne noch einmal an. Alexander Dobrindt (CSU) warnte lautstark vor den sozialen Folgen: „Die meisten Menschen in Deutschland, sie wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, aber sie wollen von Ihnen nicht finanziell überfordert werden.“ Jens Spahn (CDU) kündigte an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen, sollte seine Partei wieder die Regierung stellen. Am Dienstag war die Union im Bundestag noch mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung über das Heizungsgesetz zu verschieben.

Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte, die Regierungsfraktionen hätten im Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition missachtet. „Das ist Arroganz gegenüber dem Parlament und Arroganz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, sagte Bartsch, und bekam dafür auch aus den Reihen der Unions- und der AfD-Fraktionen Applaus.

Mit ihrem Heizgesetz will die Ampelkoalition Öl- und Gasheizungen schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzen. In Zukunft dürfen nur noch Heizungen verbaut werden, die auf Dauer mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden können – wie etwa Wärmepumpen. Spätestens 2045 soll keine Heizung mehr mit fossiler Energie laufen.

Gasheizungen, die noch funktionieren, müssen nicht ausgetauscht werden, und auch eine Reparatur bleibt erlaubt. Für Heizungen, die irreparabel kaputtgehen, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, während der weiterhin herkömmliche Heizungen eingebaut werden dürfen.

In vielen Beratungsrunden haben die Regierungsparteien das Gesetz in den letzten Monaten immer wieder überarbeitet. Besonders die FDP, aber auch Teile der SPD hatten Wirtschaftsminister Robert Habecks Fokus auf die Wärmepumpe als zentrales Instrument kritisiert und mehr Offenheit für andere Technologien gefordert.

Habecks ursprünglicher Entwurf, den die Bild-Zeitung im Februar als Leak veröffentlicht hatte, sah vor, den Einbau klimaschädlicher Heizungen bereits ab kommendem Jahr zu verbieten. In der nun verabschiedeten Fassung gilt diese Pflicht nur noch für ausgewiesene Neubaugebiete. Dort werden aber bereits heute überwiegend klimafreundlichere Wärmepumpen verbaut.

Stattdessen gewährt die Bundesregierung Hausbesitzern nun eine Übergangsfrist. In Bestandsgebäuden dürfen auch ab dem 1. Januar 2024 weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Wer eine solche Heizung wünscht, soll zuvor jedoch eine verpflichtende Beratung erhalten: Sie soll Kun­d*in­nen etwa auf die steigenden Kosten für fossile Heizungen durch den steigenden CO2-Preis hinweisen.

Die Übergangsfrist für individuelle Haus­be­sit­ze­r*in­nen ist eng gekoppelt an die kommunalen Wärmeplanungen – ein weiterer neuer Fokus des Gesetzes, den die Bundesregierung in ihrer ursprünglichen Planung im März 2022 vernachlässigt hatte. Kommunen mit über 100.000 Ein­woh­ne­r*in­nen sollen bis 2026 überprüfen, ob es sich lohnt, ein Nah- oder Fernwärmenetz aufzubauen. Bis 2028 müssen dann auch kleinere Kommunen nachziehen. Diese Planung soll für die Menschen vor Ort Klarheit schaffen, ob sie an ein zentrales Wärmenetz angeschlossen werden können oder sich eigens um eine ökologische Heizung bemühen müssen. Etwa 14 Prozent der Wohngebäude werden heute schon mit Fernwärme beheizt – sie stammt aber oft aus Kraftwerken, die fossile Brennstoffe, Biomasse oder Müll verfeuern.

Der Bund stellt für den Heizungstausch Fördermittel bereit: Bis zu 70 Prozent der Kosten können so erstattet werden. Für ein Einfamilienhaus liegt die Förderhöchstsumme bei 30.000 Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert diese Obergrenze. Müssen etwa zusätzlich eine Solarthermieanlage installiert, alte Heizkörper ausgetauscht oder Erdwärme als Wärmequelle erschlossen werden, erhöhten sich die Investitionen regelmäßig auf deutlich über 30.000 Euro.