: Zweiter Anlauf in Neumünster
NEONAZIS Die NPD Schleswig-Holstein versucht sich erneut am Wahlkampfabschluss – wieder in Neumünster
Auf den Frust folgt der Trotz: Am Samstag, einen Tag vor der Landtagswahl, will die NPD im schleswig-holsteinischen Neumünster aufmarschieren: Diesmal gehe es „gegen die Polizeiwillkür“ und die „Wahlkampfbehinderung“ am 1. Mai, erklärt die Website des NPD-Landesverbandes. „Recht muss Recht bleiben“, lässt sich an gleicher Stelle der Parteichef und Spitzenkandidat Jens Lütke zitieren.
Die Partei mag nicht hinnehmen, dass ihr Wahlkampfaufmarsch am vergangenen Dienstag wegen Protesten und Polizei völlig scheiterte (taz berichtete). Eine Anmeldung habe die Stadtverwaltung am 2. Mai erreicht, sagt Stefan Beitz, Pressesprecher der Stadt Neumünster. Schon am 30. April allerdings haben auch die Gewerkschaft Ver.di und die SPD Demonstrationen unter dem Motto „Demokratie leben – Wählen gehen“ angemeldet. „Wir prüfen jetzt sehr genau, wie mit den Anträgen umgegangen werden kann“, sagt Beitz.
Anders als am 1. Mai denkt man im Rathaus der 77.000-Einwohner-Stadt diesmal über ein Verbot der NPD-Demonstration nach. Die Polizei signalisierte bereits, sie bekomme wahrscheinlich zu wenig Beamte zusammen, um für Sicherheit zu sorgen. „Wir hoffen, dass ein Verbot des NPD-Marsches erfolgt, wenn nicht“, sagt Christof Ostheimer von Ver.di, „werden wir sie wieder mit Aktionen überraschen.“
Mehr als 2.000 Menschen waren am 1. Mai gegen den NPD-Marsch auf den Straßen gewesen. Rund 120 Neonazis versuchten, auf einer anderen, nicht angemeldeten Route zum Veranstaltungsauftaktsort zu marschieren. Als die Polizei sie zurückschicken wollte, versuchten sie eine Zwischenkundgebung zu erzwingen. Der NPD-Bundesvize und -Landtagsfraktionsvorsitzende Udo Pastörs drohte, die Situation „eskalieren“ zu lassen. Prompt löste die Polizei den Marsch auf, 105 NPD-Unterstützer kamen zeitweise in Gewahrsam – wegen der Beteiligung an einer nichtangemeldeten Kundgebung.
Sollte kein Verbot ergehen, will die NPD am Samstag ab 12 Uhr auf der für ursprünglich für den 1. Mai „zugelassenen Wegstrecke“ marschieren. AS
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