Klage gegen LNG-Terminal in Lubmin: Schadstoffe außer Acht gelassen

Die Umwelthilfe kreidet große Mängel bei der Genehmigung des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ an. Doch nicht nur das verantwortliche Amt erntet Kritik.

Ein Kranschiff

Tunnelbau für LNG-Pipeline von Rügen nach Lubmin: Kranschiff im Greifswalder Bodden Foto: Stefan Sauer/dpa

BERLIN taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will den Betrieb des LNG-Terminalschiffs „Neptune“ in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern verbieten lassen. Dafür hat die Naturschutzorganisation gegen die Genehmigung des Flüssigerdgas-Terminals durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Die Genehmigung leide an „erheblichen Mängeln“ und müsse zurückgenommen werden, teilte die DUH am Montag mit.

Das von der Firma „Deutsche ReGas“ betriebene LNG-Terminal wandelt seit Jahresbeginn auf der Ostsee flüssiges in gasförmiges Erdgas um. Die Genehmigung für das Terminal wurde ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt. Das ist laut LNG-Beschleunigungsgesetz möglich, wenn ein neues Terminal einen „relevanten Beitrag“ zur Versorgungssicherheit leistet, also mindestens fünf Milliarden Kubikmeter Flüssiggas jährlich regasifiziert.

Diese Voraussetzung erfülle die „Neptune“ aber nicht, meint die DUH: Eigenen Angaben zufolge habe die ReGas im ersten Halbjahr 2023 sieben Terrawattstunden LNG importiert, was nur rund 0,7 Milliarden Kubikmetern jährlich entspräche. „Der Beitrag zur Erdgasversorgung ist lediglich marginal“, sagte Milena Pressentin, DUH-Referentin für Klima und Energie, der taz. Sie fordert, die Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses „fossile Projekt“ müsse stattfinden.

Zudem kritisiert die DUH, dass bei der Genehmigung nicht das gesamte Projekt betrachtet wurde. Laut Pressentin wurden die „erheblichen Umweltauswirkungen“ des Shuttle-Verkehrs auf den Greifswalder Bodden ignoriert. Die Shuttle-Schiffe transportieren das LNG von einem Tankschiff auf der Ostsee zur „Neptune“ im flachen Wasser vor Lubmin. Dabei produzieren sie Schadstoffe, die auf das Meer und die Küstengebiete niedergehen. Auch sei die Lärmbelästigung für die An­woh­ne­r:in­nen eine „grundlegend andere“, als die ReGas im Genehmigungsverfahren angegeben hatte. So wurde in Spandowerhagen nahe Lubmin eine deutliche Überschreitung der Lärmpegelgrenzwerte festgestellt.

Auch Bundesregierung in der Kritik

Die Deutsche ReGas erklärt auf ihrer Webseite, der schnelle Ausbau der LNG-Infrastruktur in der Ostsee sei „dringend geboten“, um die Versorgungssicherheit mit Erdgas zu gewährleisten. „Es ist alternativlos, die in Lubmin vorhandene landseitige Erdgas­infrastruktur zu nutzen.“ Anfragen der taz an die ReGas und das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Die DUH wiederum kritisiert die Bundesregierung für ihre Behauptung, das LNG-Terminal in Lubmin sei nötig, solange es das Terminal in Rügen nicht gebe. „Damit beschreibt sie Zwänge, die es angesichts der Versorgungslage überhaupt nicht gibt, und spielt die Menschen vor Ort gegeneinander aus“, sagte Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Neben der Klage gegen die Genehmigung der „Neptune“ hat die DUH auch gegen die Gasleitung zum Transport von LNG in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein geklagt. Eine weitere Klage gegen die LNG-Leitung zwischen Wilhelmshaven und Etzel in Niedersachsen scheiterte im Juni. Zur „Neptune“ sagte DUH-Referentin Pressentin, man habe so große Defizite deutlich gemacht, dass man jetzt darüber diskutieren müsse.

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