Naturschutz in Niedersachsen: Wer darf die Wölfe zählen?

In Niedersachsen spitzt sich der Streit um den Umgang mit den Raubtieren zu. Den Jägern wird vorgeworfen, keine neutralen Kontrolleure zu sein.

Ein Europäischer Grauwolf im Wald schaut skeptisch in die Gegend

Jäger sollen nicht länger Wölfe zählen dürfen, da sie ihre eigenen Interessen verfolgen Foto: Sina Schuldt/dpa

GÖTTINGEN taz | In Niedersachsen verschärft sich der Streit um den Umgang mit Wölfen. Die Landesjägerschaft (LJN) dürfe das Wolfsmonitoring, also das Beobachten, statistische Erfassen und Dokumentieren der in freier Wildbahn lebenden Wölfe, nicht länger ausüben, verlangen Artenschützer. Der Kooperationsvertrag des Landes mit dem Jägerverband müsse aufgekündigt werden. Die LJN sei bei dem Thema nicht neutral, begründet der Freundeskreis freilebender Wölfe seinen Vorstoß in einem offenen Brief an Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne).

„Jäger als Naturnutzer sind eine vom Wolf direkt betroffene Interessengruppe“, schreibt der Freundeskreis. Sie konkurrierten mit dem Wolf um die „Ressource Wild“ und sähen Wölfe als potenzielle Gefahr für Jagdhunde. Auch sei die Landesjägerschaft im Mai dem „Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement“ beigetreten: „Dieses artenschutzfeindliche Bündnis hat die Wiederausrottung des Wolfes als erklärtes Ziel.“

Belegt wird der Ausrottungsvorwurf nicht. Doch hatte sich die LJN im Frühjahr mit der Unterzeichnung einer „Auricher Erklärung“ auf die Seite der Befürworter einer „Obergrenze“ und von „wolfsfreien Zonen“ gestellt. Jäger-Präsident Helmut Dammann-Tamke hat aus Sicht von Umweltschützern zudem schon früher Neutralität vermissen lassen.

Der Freundeskreis freilebender Wölfe wirft dem Jägerverband zudem vor, der „Umweltkriminalität in den eigenen Reihen nicht zielführend entgegenzutreten“. In den vergangenen Monaten hätten illegale Wolfsabschüsse zugenommen.

Das Umweltministerium in Hannover betont, Aufrufe zu illegalen Handlungen würden „in keiner Weise toleriert“. „Wenn die Landesjägerschaft zu illegalen Straftaten aufrufen oder diese decken würde, wäre die Grenze zur Kooperation überschritten“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Belege dafür gebe es aber im Brief des Freundeskreises nicht. Aus Sicht des Umweltministeriums hat sich auch das Monitoring durch die Landesjägerschaft bewährt.

Der Jägerverband selbst sieht in dem offenen Brief „zahlreiche Unwahrheiten, aus dem Zusammenhang gerissene Textpassagen und Verunglimpfungen“.

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