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Warmwasser ist genug

Das Jobcenter muss einem Mann keinen Zähler für seinen Boiler zahlen, sagt ein Gericht. Er wollte zeigen, dass er eine höhere Pauschale benötigt

Jobcenter müssen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht die Kosten für einen separaten Stromzähler für die Warmwasserbereitung zahlen. Ein solcher Anspruch ergebe sich aus der geltenden Rechtslage nicht, urteilten die Richter in Celle laut einem am Montag veröffentlichten Beschluss und wiesen damit den Antrag eines Mannes aus Seevetal zurück.

Der 63-Jährige hatte das Angebot eines Elektrikers in Höhe von 700 Euro für den Einbau eines Drehstromzählers beim Jobcenter Harburg vorgelegt. Er wollte die Kosten dafür vom Amt bezahlen lassen, weil die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Fall nicht ausreiche. Nach neuer Rechtslage könnten die höheren Kosten für Warmwasser jedoch nur noch erstattet werden, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen werde. Daher hielt der Mann den Einbau eines Zählers für notwendig. Wegen der Coronapandemie und den damit verbundenen Hygieneregeln gebe es einen erhöhten Bedarf nach warmem Wasser.

Das Jobcenter habe seinen Antrag jedoch zurückgewiesen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss, weil es sich weder um Kosten zur Sicherung des Lebensunterhalts noch um einen „unabweisbaren Mehrbedarf“ handele.

Das Gericht bestätigte die Auffassung des Jobcenters. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Warmwasserpauschale grundsätzlich ausreiche, hieß es im Beschluss des Gerichts. Und Voraussetzung für einen höheren Bedarf sei zwar ein Zähler – wenn der Gesetzgeber jedoch eine Kostenübernahme durch das Jobcenter vorgesehen hätte, wäre eine Regelung dazu wohl getroffen worden.

Auch mit Blick auf die Pandemie ließen sich keine höheren Kosten herleiten, weil nach der Auffassung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kaltes Wasser zum Händewaschen völlig ausreichend sei. (dpa/taz)

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