Kinder fragen, die taz antwortet: Was dürfen Kinder aus Kinderheimen?
Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Charlotte, 12 Jahre alt.
Hallo, Charlotte. Du hast dir die Frage gestellt, ob Kinder, die ins Kinderheim müssen, weiter ihre gewohnte Schule besuchen dürfen. Außerdem möchtest du wissen, ob sich die Kinder in ihrer Freizeit mit Freundinnen und Freunden verabreden dürfen und ob das auch für Übernachtungen gilt.
Um deine Frage zu beantworten, habe ich mit Ditte Nowak gesprochen. Frau Nowak ist Leiterin des SME Jugendhilfezentrums, eines sogenannten Vereins für stadtteilbezogene milieunahe Erziehungshilfen in Hamburg. Sie sagt, dass es sogar wichtig ist, dass Kinder, die zu ihnen kommen, weiterhin ihre gewohnten Schulen besuchen können.
„Kinderheime sind ein zweites Zuhause für Kinder und keine Gefängnisse“, erklärt die Leiterin. Es ist sogar besonders wichtig, dass die Kinder ihr gewohntes Umfeld behalten. „Kinder sollen ihre Eltern besuchen können, und ein Kinderheim sollte so liegen, dass Kinder ihre Eltern zu Fuß erreichen können.“
Denn Kinder, die in Heimen keinen Besuch bekommen, fühlen sich oft einsam. Sie bekommen das Gefühl, vernachlässigt zu werden und nicht wichtig zu sein. Das gilt insbesondere für jüngere Kinder. Daher ist es wichtig, dass sie viel Kontakt zu ihren Eltern haben, aber auch weiter Freundinnen und Freunde treffen. Aus diesem Grund haben Kinder in Kinderheimen jederzeit die Option, andere Menschen zu besuchen.
Ob Heim oder zuhause: Zum Verabreden muss man Eltern fragen
Wenn sich Kinder aus Kinderheimen verabreden oder bei jemandem übernachten wollen, rufen die Betreuerinnen und Betreuer vorher bei den Erziehungsberechtigten der Kinder an. Die Erziehungsberechtigten sind meistens die Eltern. Die Betreuenden fragen dann die Eltern, ob es in Ordnung ist, dass sich die Kinder verabreden oder gemeinsam übernachten. Es läuft also genauso ab wie bei dir zu Hause. Da fragst du auch vorher deine Eltern, ob du dich verabreden darfst. Und wenn deine Eltern dir sagen, dass es okay ist, darfst du los.
Frau Nowak vom SME Jugendhilfezentrum sagte übrigens, dass Freundinnen und Freunde auch im Kinderheim übernachten dürfen – jedenfalls war das bis zur Coronapandemie so und geht hoffentlich bald wieder. Falls du also eine Freundin oder einen Freund hast, die im Kinderheim wohnen, kannst du ja mal nachfragen, ob du dort übernachten kannst. Das ist bestimmt ganz anders als bei dir zu Hause, und dann habt ihr dort hoffentlich viel Spaß.
Hast du auch eine Frage? Dann schreib sie uns an: kinderfragen@taz.de
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