Kinder- und Jugendhilfe: Kostenbeteiligung wird abgeschafft

Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien müssen bisher einen Teil ihres Einkommens abgeben. Die Ampel will diese Regelung jetzt kippen.

Kindergeldbeutel liegt auf der Straße

Ein Kindergeldbeutel Foto: Carina Wendland/plainpicture

BERLIN epd/dpa | Kinder und Jugendliche in Deutschland, die unter schwierigen Bedingungen aufwachsen, sowie deren Eltern sollen finanziell weiter entlastet werden. Das Bundeskabinett hat nach Angaben des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch eine Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht.

Bislang müssen junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben, bis zu einem Viertel ihrer Einkommen an das Jugendamt abtreten. Im vergangenen Jahr war die Kostenheranziehung bereits von maximal 75 auf höchstens 25 Prozent abgesenkt worden.

Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollten sie motiviert werden, Ausbildungen zu beginnen oder andere Tätigkeiten aufzunehmen, hieß es.

Im Herbst oder Winter 2022 sollen sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Es solle zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

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