Kinder- und Jugendhilfe: Kostenbeteiligung wird abgeschafft
Jugendliche in Heimen oder Pflegefamilien müssen bisher einen Teil ihres Einkommens abgeben. Die Ampel will diese Regelung jetzt kippen.
Bislang müssen junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien leben, bis zu einem Viertel ihrer Einkommen an das Jugendamt abtreten. Im vergangenen Jahr war die Kostenheranziehung bereits von maximal 75 auf höchstens 25 Prozent abgesenkt worden.
Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollten sie motiviert werden, Ausbildungen zu beginnen oder andere Tätigkeiten aufzunehmen, hieß es.
Im Herbst oder Winter 2022 sollen sich nach Angaben des Bundesfamilienministeriums Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Es solle zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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