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Städte fordern mehr Geld

Beim Bund-Länder-Treffen ging es um die Frage, wer die Kosten für ukrainische Geflüchtete trägt

Die Gemeindeverbände rechnen mit Ausgaben von 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat und Person

Von Christian Jakob

Noch vor wenigen Tagen waren die Kommunen zuversichtlich: „Wir sind sehr optimistisch, dass die uns nicht im Regen stehen lassen, davon gehen wir aus“, sagte Städtetag-Sprecher Alexander Handschuh da der taz. Es ging um die Frage, wer die Milliardenkosten für die Aufnahme der mittlerweile mehr als 310.000 offiziell registrierten Flüchtlinge aus der Ukraine bezahlt: Bund, Länder oder Kommunen.

Am Donnerstag trafen sich die Ministerpräsidenten dazu mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der MPK-Vorsitzende, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), hatte am Morgen in Interviews mit dem ARD-„Morgenmagazin“ und dem WDR noch einmal auf konkrete Zusagen des Bundes gedrungen. Doch dem Vernehmen nach schaltete der auf stur: Vor allem Finanzminister Christian Lindner soll wenig Bereitschaft dazu gezeigt haben.

Eine Rolle spielt dabei die Frage, welche Art von Sozialleistungen die Ukrai­ne­r:in­nen erhalten sollen: nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Höhe ist ähnlich, doch für das SGB II (Hartz IV) zahlt in jedem Fall der Bund, beim AsylbLG beteiligt sich dieser lediglich an den Kosten. Und die Länder wiederum erstatten den Kommunen unterschiedlich viel. Die aber erwarten, dass ihnen sämtliche Kosten von Bund und Ländern abgenommen werden. Die Gemeindeverbände rechnen mit Ausgaben von 1.000 bis 1.500 Euro pro Monat und Person.

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds, Marco Trips, forderte vom Bund pauschale Zuweisungen. „Wir brauchen jetzt Geld, um Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen“, sagte Trips. „Wir plädieren dafür, die bisherige Finanzierung über Pauschalen beizubehalten – die dann erhöht werden.“ Er sprach sich gegen Überlegungen aus, den Flüchtlingen nach der Registrierung durch die Ausländerbehörden Leistungen nach SGB II zukommen zu lassen. „Das würde den Ländern helfen“ – diesen würden dann finanzielle Lasten abgenommen, den Kommunen nicht, kritisierte Trips.

Nach Angaben des Hauptgeschäftsführers des Niedersächsischen Städtetages, Jan Arning, werden die Flüchtlinge weitgehend auf kommunale Kosten aufgenommen, vor allem Großstädte seien „erheblich in Vorleistung getreten“. Im Falle von Leistungen für die Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kämen Kommunen „im Regelfall“ mit dem Geld aus, bei Leistungen nach SGB II fielen für die Kommunen Kosten für Unterkunft und Heizung an, wobei schnell Millionensummen erreicht würden. Er gehe zudem davon aus, dass Kitabauten erweitert und Container aufgestellt werden müssten, allerdings seien alle Mittel abgerufen: „Die Kommunen tragen jeden Cent selber.“

Auf ihrer Konferenz am 17. März hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf verständigt, die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Für die Kostenfrage sollte eine Arbeitsgruppe bis zum 7. April einen Beschluss vorbereiten. Im Gespräch waren eine Überhangs- und eine Integrationspauschale, die Übernahme der Unterkunftskosten – aber keine pauschale Übernahme.

„Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, heißt es laut RND in dem Beschlussvorschlag. „Der Bund bekennt sich zu einer Mitverantwortung bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine.“

Doch hinsichtlich der Textstellen zu den Fragen der Finanzierung seien die Formulierungen strittig.

Unstrittig hingegen ist, dass die 90-Tage-Frist für Ukrainer:innen, um sich in Deutschland zu registrieren, bis zum 31. August verlängert wird. Bislang wäre die Regelung am 23. Mai ausgelaufen. Eine entsprechende Verordnung des Bundesinnenministeriums lag der taz vor.

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