: Den Sparstrumpf wieder leeren
Rücklagenpolitik nicht rechtssicher, kritisiert Landesrechnungshof
Der Landesrechnungshof wurde am Montag bei der Vorstellung des zweiten Teils des Jahresberichts deutlich: Präsidentin Karin Klingen präsentierte eine Reihe klarer Forderungen an SPD, Grüne und Linke, die in Berlin auch künftig gemeinsam regieren wollen. So seien die Schulden des Landes Ende 2020 auf ein bisher nicht gekanntes Rekordniveau von 63,7 Milliarden Euro gestiegen, warnte Klingen. Positiv sei zwar festzustellen, dass die Schuldenbremse sich als krisentaugliches Instrument erwiesen habe. Und die Kontrollbehörde halte auch für richtig, dass neue Schulden zur Krisenbewältigung aufgenommen werden konnten.
Problematisch sei aber, dass der Senat die Kreditermächtigung im Jahr 2020 komplett ausgeschöpft habe, obwohl er die Mittel nur zu einem geringen Teil gebraucht habe. „Von den 7,3 Milliarden Euro aufgenommener Kredite hat Berlin in 2020 nur 0,5 Milliarden für coronabedingte Mehrausgaben verwendet“, sagte Klingen. Der weit größere Anteil von 5,4 Milliarden sei noch in 2020 in eine Pandemie-Rücklage überwiesen und seitdem dort geparkt worden.
„Das pauschale Ansparen von Mitteln in erheblichem Umfang für mehrere Jahre verstößt aus Sicht des Rechnungshofs gegen Haushaltsrecht“, stellte die Präsidentin fest. „Der Entwurf des Koalitionsvertrags trifft zur zukünftigen Verwendung der Rücklage, die auch aktuell noch mehr als vier Milliarden Euro enthält, keine Aussage“, sagte Klingen mit Blick auf den geplanten neuen rot-grün-roten Senat. Falls die Mittel nicht für die Pandemie benötigt würden, müssten sie aber getilgt werden.
Dass sich die rot-grün-rote Koalition zur Einhaltung der Schuldenbremse und zu einer nachhaltigen Finanzpolitik mit mehr Investitionen bekenne, sei zu begrüßen, bemerkte die Landesrechnungshof-Chefin Klingen. Die Aussage im Koalitionsvertrag, einen ausgeglichenen Haushalt erst am Ende der Legislaturperiode anzupeilen, sei aber nicht ambitioniert genug. (dpa)
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