Rechtspopulist Gerd Koch hetzt wieder: Rassistische Unterstellungen

Gerd Koch sitzt im Stadtrat von Leer und ist wegen Volksverhetzung verurteilt. Nun hetzt er wieder – und veröffentlicht Autokennzeichen.

Auf einem Kfz-Kennzeichen ist die Buchstabenkombination GA - GA für den Altmarkkreis Salzwedel zu sehen.

Dieses Kennzeichen hat Gerd Koch nicht veröffentlicht. Würde es zu seiner Website passen? Foto: dpa / Jens Kalaene

Seitdem er im Stadtrat von Leer sitzt, denunziert Gerd Koch seine Mitmenschen. Seine neueste Vorliebe: Er veröffentlicht auf seiner Webseite Kennzeichen und unterstellt den Besitzern der Autos kriminelle Machenschaften.

Der ehemalige Notar und Rechtsanwalt ist seit gut 30 Jahren eine schillernde Figur in der Leeraner Kommunalpolitik. Angetreten war er mit Unterstützung der lokalen Ostfriesen Zeitung, um die jahrelange absolute Mehrheit der SPD zu beenden. Koch gründete die rechte „Allgemeine Wählergemeinschaft“ (AWG) und wurde in Stadtrat und Kreistag gewählt. Er fiel nie durch nennenswerte Redebeiträge auf, setzte sich zuhause aber ans Fax, heute an den PC, und überzog alle und jeden mit Hasstiraden, besonders gegen Frauen aus der Lokalpolitik, Sinti und Roma, Juden, Ausländer und Sozialhilfeempfänger.

Nachdem eine Aktionsgruppe eine Broschüre mit seinen Ergüssen veröffentlichte und auch an die Niedersächsische Notariatskammer schickte, gab Koch im Vorfeld seines Rausschmisses sein Notariat ab. Seitdem hat er mehrere Gerichtsverfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung durchstehen müssen und ist mehrfach verurteilt worden.

Eigentlich hatte der 70-Jährige seine AWG-Webseite eingestellt, weil er nicht mehr kandidieren wollte. Dann bekam er Streit mit seinen Parteigenossen, sie verließen zum Teil die AWG. Nur um einem ehemaligen Parteifreund und dessen neuer Partei den Wiedereinzug in den Stadtrat zu vermasseln, habe er noch einmal kandidiert, sagt Koch. Jetzt ist er wieder im Rat – und hat seine Webseite wiedereröffnet.

Koch ist Wiederholungstäter

Erwischt hat es im Juli Muatli Issa und seinen Sohn Roman. In einem Bericht über Clankriminalität erwähnt Koch einen Audi 3 und veröffentlicht das Kennzeichen. Koch ist zufällig an dem Wagen vorbeigefahren. Die Issas kennt er nicht – suggeriert aber, der Fahrer hätte etwas mit Kriminellen zu tun. O-Ton: „Der Fahrer kann den Wagen niemals bezahlt, geschweige denn erarbeitet haben.“

Die Issas aus Ghana wohnen seit 23 Jahren in Deutschland und arbeiten hier. Das Auto ist ein Geschenk vom Opa an seinen Enkel. Mit Clans haben die Issas nichts zu tun. „Zum Glück ist uns noch nichts passiert, aber man hat ja doch Angst“, meint Issa. Ob er Koch verklagen will? „Das bringt doch nichts, Koch hat in Leer viele Freunde und einen Anwalt können wir uns nicht leisten“, so Issa.

Koch ist Wiederholungstäter. Im Oktober hat er einem anderen ihm unbekannten Autofahrer (Zitat Koch: „Der ist bestimmt Araber“) unterstellt, er hätte seinen Wagen mit Schwarzgeld gekauft. „Dem Koch ist juristisch schwer beizukommen“, erklärt ein ehemaliger Richter. „Es gehört zu seiner Strategie, unkonkret und verschwommen zu sein, oder seine Unterstellungen als Frage zu formulieren. Das geht bei den meisten Gerichten als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung durch. Leider ist die Veröffentlichung von Autokennzeichen allein nicht strafbar“, meint der Richter.

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