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Bremen tierisch am Klagen

Koalition erweitert das Verbandsklagerecht für Tierschutz

Von Liz Mathy

Mit den Stimmen von Grünen, Linken und SPD hat die Bürgerschaft die Klagerechte von Tierschutzverbänden ausweitet. Als erstes Bundesland hatte Bremen 2007 ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine eingeführt. Dieses erlaubte bisher ausschließlich, behördliche Entscheidungen durch eine Feststellungsklage nachträglich zu überprüfen.

Das neue Gesetz sieht nun zusätzlich die Möglichkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungklage vor. Damit gebe es jetzt „Einspruchsmöglichkeiten, bevor die Entscheidung rechtskräftig wird“, begründete Olaf Zimmer (Die Linke) die Neuerung. Hiermit würden überfällige Forderungen von Tier­schüt­ze­r:in­nen erfüllt. Auch wurden deren Beteiligungsrechte gestärkt, so das Recht, zu geplanten Maßnahmen angehört zu werden. Dennoch sei dies nicht genug. Wie Zimmer kritisierte auch ­Philipp Bruck (Grüne), dass die Änderung nicht den Bereich der Tierversuche umfasst.

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