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Spanien verstößt gegen WasserrichtlinieEU-Gerichtshof rettet Doñana

Der Coto de Doñana ist eines der wichtigsten Feuchtgebiete Europas. Doch die Landwirtschaft entzieht ihm Wasser. Dafür wird Spanien nun verurteilt.

Seltene Tiere wie der Iberische Luchs sind im Nationalpark Coto de Doñana noch zu finden Foto: RTR

Madrid taz | Spanien tut nicht alles, um den Nationalpark Coto de Doñana zu schützen. Zu diesem Urteil kam der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission statt, die Madrid beschuldigt, die europäischen Wasserrichtlinien nicht einzuhalten. Der EuGH spricht von „übermäßiger Entnahme von Grundwasser“ in und um den Coto de Doñana.

Der Nationalpark am Unterlauf des Flusses Guadalquivir, der hinter der südspanischen Stadt Sevilla in den Atlantik mündet, ist eines der größten Feuchtgebiete Europas und ein wichtiger Rastplatz für Zugvögel auf ihrer Migrationsroute von Nord nach Süd und umgekehrt.

Das Urteil ist die Folge einer Beschwerde der spanischen Sektion der Umweltschutzorganisation World Wildlife Fund (WWF) bei der EU-Kommission vor zehn Jahren. Der WWF spricht von „Wasserdiebstahl“ und beklagt, dass weder lokale noch regionale, noch staatliche Institutionen etwas täten, um dem Einhalt zu gebieten. Insgesamt sollen über 1.000 illegale Brunnen geschlagen worden sein. Das Wasser geht in den Anbau von Erdbeeren und anderen Früchten, von dem die 80.000 Einwohner der Region hauptsächlich leben. 1.600 der über 11.000 Hektar Erdbeerplantagen haben keine ordentliche Genehmigung und werden sie, dank ihrer Lage im Naturschutzgebiet oder dem Umland, auch nie erhalten.

Die europäischen Richter schließen sich mit der Verurteilung Spaniens den Beschwerden der Umweltschützer an. Laut dem EuGH hat Spanien bei der Erstellung des Hydrologischen Plans 2015 bis 2021 diese illegale Wasserentnahmen für die Landwirtschaft bei der Berechnung der Grundwasserresourcen und ihres Gebrauchs ebensowenig berücksichtigt wie die Wasserentnahmen für die städtische Versorgung. Spanien sehe in diesem Plan auch keine Maßnahme vor, um „die Beeinträchtigung der Lebensräumen im Schutzgebiet ‚Doñana‘ durch die Entnahme von Grundwasser zur Versorgung des Touristenzentrums von Matalascañas in der angrenzenden Provinz Huelva“ zu vermeiden, heisst es im Urteil.

Unterirdische Vorkommen sind erheblich geschädigt

Die jahrzehntelange übermäßige Wasserentnahme aus den Grundwasser führenden Schichten des Doñana-Gebietes hat bereits drei der fünf unterirdischen Vorkommen erheblich geschädigt. Im Juli 2020 erklärte die spanische Regierung die Grundwasservorkommen in La Rocina, Marismas und Almonte, die den Nationalpark umgeben, für „überausgebeutet“. Im ersten wurden 86 Prozent der verfügbaren Wasserressourcen verbraucht, im zweiten 106 Prozent und im dritten 137 Prozent. Das heißt: Sie sind leer und das Wasser was noch gefördert wird, fließt aus anderen unterirdischen Vorkommen nach.

„Die illegale Bewässerung im Gebiet geht weiter“, warnt der WWF in einem Kommuniqué anlässlich des Urteils aus Luxemburg. Die Anbauflächen wüchsen jetzt auch nördlich des Doñana-Nationalparks. Dort wird das Wasser des Guadiamar, eines Nebenflusses des Guadalquivir, fast vollständig zur Bewässerung genutzt.

Hinzu kommt der Klimawandel. „Der Mangel an Niederschlägen hat dazu geführt, dass die Nordmarschen im Nationalpark Doñana seit zwei Jahren praktisch trocken sind“, beklagt sich der WWF.

Zwar gibt es seit fünf Jahren seitens der andalusischen Regionalregierung einen Plan, um dem Raubbau am Grundwasser zu stoppen, doch wird er nur mehr als zögerlich umgesetzt. 83 Prozent der darin vorgesehene Maßnahmen wurden nur teilweise umgesetzt. Nur wenige illegale Brunnen wurden von den Behörden versiegelt.

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2 Kommentare

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  • 0G
    05867 (Profil gelöscht)

    Wenn Spanien Urteile des EUGH zum Schutz der Natur genauso mißachtet wie Deutschland, ist Donana noch längst nicht gerettet.

  • Der Mensch will die Natur überleben.