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Bilanz des Gifttiergesetzes in NRWGiftig, aber angemeldet

Das neue Gifttiergesetz in NRW zeigt, dass gut 4.000 gefährliche Tiere in privaten Händen sind. 13 Hal­te­r geben Skorpione und Spinnen freiwillig ab.

Jetzt registriert: der Heimskorpion Foto: Florion Goga/reuters

Düsseldorf dpa/taz | Mindestens 4.389 Gifttiere leben in nordrhein-westfälischen Wohnungen, die meisten davon sind hochgiftige Schlangen. Diese Erkenntnis ist das erste Ergebnis des seit Jahresanfang geltenden Gifttiergesetzes.

Dieses verbietet es, Schlangen, Skorpione oder Spinnen zu halten, „die aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen in der Lage sind, Menschen erheblich zu verletzen oder zu töten“. Wer bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes solche Tiere versorgte, war verpflichtet, sich bis Ende Juni beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) zu melden. „Wer jetzt erwischt wird und eine solche Haltung nicht gemeldet hat, verliert alle Tiere“, sagte ein Sprecher.

Insgesamt kamen 213 Tier­hal­te­r:in­nen der Aufforderung nach. Sie gaben an, 747 Giftspinnen, 3.331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione zu versorgen.

Wer die Tiere behalten wollte, musste mit der Meldung ein erweitertes Führungszeugnis sowie einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorlegen. 13 Menschen erklärten, dass sie die Tiere nicht länger beherbergen wollten.

78 Spinnen in Auffangeinrichtung

Insgesamt 78 Spinnen und 122 Skorpione sollen nun in einer Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz unterkommen. Die Kosten trägt das Land NRW – das war der entscheidende Punkt, der im vergangenen Jahr dazu geführt hatte, dass das Gesetz nach vielen gescheiterten Anläufen verabschiedet werden konnte: Bis dahin hatte die Regel gegolten, dass die Städte und Gemeinden für Tiere aufkommen müssen, die die Behörden sicher stellen.

Das Gifttiergesetz soll zum einen Aufschluss darüber geben, wie viele Gifttiere in NRW noch in privaten Händen leben. Zum anderen soll es langfristig dazu führen, dass die Zahl dieser Tiere in Privathaushalten sinkt.

Nicht unter die Regelung fallen ungiftige Würgeschlangen wie der Königspython, der kürzlich im Dinslakener Volkspark herumirrte. In der Vergangenheit hatte es mehrere teure Such- und Bergungsaktionen im einwohnerstärksten Bundesland gegeben. So war Anfang des Jahres in Dortmund eine Schlange gesichtet worden, die aber nie gefunden werden konnte. „Die Tierhalter tragen eine große Verantwortung für eine sichere und artgerechte Verwahrung“, mahnte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).

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3 Kommentare

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  • Es wird Zeit, dass andere Bundesländer folgen. Giftige Tiere sollten nur von fachkundigen Tierbesitzern gehalten werden dürfen. Wenn es schon einen Hundeführerschein geben soll, dann bitte auch einen für giftige Tiere.

    • @Hundemama:

      Das sehe ich genauso. Es ist einfach unverantwortlich, dass es tatsächlich noch Bundesländer gibt, in denen nicht wenigstens irgendein Sachkundenachweis verlangt wird.

      • @Bushcrafter:

        Dem kann ich ebenfalls nur zustimmen!