: Wowereit „entsetzt“ über Meldegesetz
DATENSCHUTZ Bürger sollten vor der Weitergabe der Infos gefragt werden
FRANK HENKEL, CDU
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) ist „entsetzt“ über das neue Meldegesetz. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihre Daten nicht einfach verkauft werden, sagte Wowereit am Montag. Die Bürger müssten seiner Auffassung nach „aktiv gefragt werden“, ob sie ihre Daten weitergeben wollen oder nicht – erst recht, wenn es um kommerzielle Zwecke gehe. Wegen dieser Bedenken stehe er persönlich dem Entwurf „sehr kritisch“ gegenüber. Wie sich die Berliner Koalition im Bundesrat zu dieser Frage verhalten werde, hänge von den entsprechenden Beratungen mit dem Partner CDU ab, sagte der Regierende Bürgermeister.
Private Adresshändler
Der Entwurf zum Meldegesetz war Ende Juni im Bundestag verabschiedet worden. Ihm zufolge können Firmen wie etwa private Adresshändler von 2014 an bei den Meldeämtern Daten von Bürgern abfragen, wenn diese der Abfrage nicht widersprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Bürger in eine Weitergabe von Daten einwilligen müssen. Das Gesetz muss nun allerdings noch durch den Bundesrat. Bundestagsopposition und Datenschützer haben bereits heftigen Widerstand angekündigt.
Auch Berlins Innensenator und CDU-Vorsitzender Frank Henkel hat das neue Meldegesetz verurteilt. „Ich halte die Widerspruchslösung für höchst problematisch“, so Henkel am Montag. „Es ist völlig unangemessen, wenn jetzt der Bürger in der Bringschuld sein soll und einer kommerziellen Nutzung seiner Daten widersprechen muss.“ Eine entsprechende Weitergabe der Daten sollte nur dann erfolgen dürfen, wenn die Bürger dieser vorher explizit zugestimmt haben.
Nach Henkels Ansicht wird das geplante Gesetz in dieser verschärften Form keinen Bestand haben. „Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen wird, das Gesetz in diesem Punkt im weiteren Verfahren zu ändern und eine Lösung zu finden, die einen hinreichenden Datenschutz gewährleistet.“
In der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen müssen. In der verschärften Fassung muss nun der Bürger von sich aus Widerspruch einlegen. (dpa, dapd)
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