Unternehmen müssen Coronatests anbieten
Ab kommender Woche haben Beschäftigte Anspruch auf wöchentliche Covid-19-Kontrolle
Die Bundesregierung verpflichtet Unternehmen dazu, Beschäftigten mindestens einmal in der Woche die Möglichkeit zu einem Coronatest zu geben. Das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin an. Arbeitnehmer:innen in Branchen mit hohem Risiko, etwa wegen vieler Kund:innenkontakte, haben Anspruch auf zwei Kontrollen pro Woche. Die Kosten tragen die Unternehmen. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer:innen gibt es nicht.
Die Änderung der Arbeitsschutzverordnung tritt kommende Woche in Kraft. „Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Heil. Industrieverbände lehnen die Regelung ab. Die Verpflichtung sei eine Misstrauenserklärung gegenüber Unternehmen und Beschäftigten, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte dagegen häufigere Test. (akr)