: Gesetz als Entschuldigung
Mehr Nachfahren von NS-Opfern sollen eingebürgert werden können
Nachfahren von NS-Verfolgten können künftig die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, auch wenn sie aufgrund früherer Regelungen darauf keinen Anspruch hatten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) billigte das Bundeskabinett am Mittwoch.
„Es ist ein großes Glück für unser Land, wenn Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, obwohl wir ihren Vorfahren alles genommen haben“, erklärte Seehofer. Das jetzige Gesetz sei „keine bloße Wiedergutmachung, sondern Entschuldigung in tiefer Scham“, fügte der Innenminister hinzu.
Eigentlich ist im Grundgesetz festgelegt, dass NS-Verfolgten, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit entzogen worden ist, diese auf Antrag wieder zugebilligt werden soll. Das gilt auch für Nachfahren. Für Fälle, bei denen die Verfassungsregelung nicht greift, hatte Seehofer 2019 per Erlass die Möglichkeit zur Einbürgerung geschaffen. Diese wird jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Betroffen von der Regelung sind Fälle, in denen die Einbürgerung bislang wegen früherer geschlechterdiskriminierender Abstammungsregelungen nicht möglich war. Dabei handelt es sich etwa um eheliche Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters oder nichteheliche Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), begrüßte den Kabinettsbeschluss. Dieser sei ein wichtiger Schritt, um die Folgen des Unrechts der Nazis zu beseitigen. (afp)
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