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Pop-up-Radwege bleiben

OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass die temporären Radstreifen vorerst nicht abgebaut werden müssen. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus

Von Anja Krüger

Die temporären Radwege in Berlin können erst einmal bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die sogenannten Pop-up-Bikelanes in der Hauptstadt vorerst nicht zurückgebaut werden müssen. Damit haben die Richter:innen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vergangenen September aufgehoben, der den Abbau verfügt hatte. Die Vollstreckung hatte das OVG bereits im Oktober ausgesetzt.

Zu Beginn der Coronakrise war Berlin – vor allem der Bezirk Kreuzberg – bundesweit Vorreiter bei der zügigen Anlage provisorischer Radstreifen auf Straßen, die mit Baken und Farbmarkierungen gekennzeichnet sind. Begründet wurde das mit dem gestiegenen Platzbedarf von Radfahrer:innen im Zuge der Pandemie. Dagegen vor Gericht gezogen ist ein AfD-Politiker. Der Vorwurf: Der Senat hat nicht ausreichend begründet, warum die Anlagen notwendig sind. Denn Radwege dürfen der geltenden Bundesgesetzgebung nach nur geschaffen werden, wenn es eine ganz konkrete Gefahrenlage gibt. Die erforderlichen Nachweise hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter anderem durch Vorlage von Unfallstatistiken und Verkehrszählungen in dem Verfahren vorgelegt, teilte das OVG mit. Die Trennung des Rad- vom Autoverkehr sei ein öffentlicher Belang, der die privaten Interessen des Klägers überwiege, sich in gewohnter Weise durch das Stadtgebiet bewegen zu können. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Es steht aber noch das Hauptverfahren aus, in dem endgültig entschieden wird, ob die Pop-up-Wege bleiben. Die Senatsverwaltung für Verkehr wertet die Entscheidung des OVG als gutes Signal für den Ausgang des Verfahrens. „Das Gericht hat alle unsere Erwägungen für die Anordnung als zutreffend gewertet“, teilte sie mit.

Die Fahrradinitiative Chanching Cities begrüßte das Urteil und kritisierte gleichzeitig die bestehende Gesetzeslage. „Es kann nicht sein, dass Berlin nur dort Radwege einrichten darf, wo Menschen zu Schaden gekommen sind“, sagte Ragnhild Sørensen von Changing Cities. „Hier muss dringend auf Bundesebene nachgebessert werden.“

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