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Partys in Zeiten von CoronaEs hat sich ausgefeiert. Na, fast

Private Feiern gelten als Infektionsherde und sollen bundesweit beschränkt werden. Überall gelten dabei unterschiedliche Grenzen.

Bei wenigen Infektionen darf auch gesungen werden Foto: Erik Irmer

Berlin taz | Private Feiern haben sich als Nährboden von Corona-Infektionen herauskristallisiert. Am Mittwoch einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz deshalb darauf, Zusammenkünfte bei privaten Feierlichkeiten strenger einzuschränken. Während sich am Mittwoch noch einige Länder – darunter Sachsen oder Nordrhein-Westfalen – von den Vorschlägen distanzierten, gleichen andere Länder die Regelungen mittlerweile immer mehr an – und verschärfen sie sogar teilweise.

Geeinigt hatten sich Bund und Länder auf ein Stufenmodell. Ab der Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner:innen dürfen nur noch 15 Personen in privaten sowie 25 Personen in öffentlichen Räumen für Feiern zusammenkommen.

In Hotspots, in dem der Inzidenzwert auf 50 oder mehr steigt, sind in öffentlichen Räumen noch zehn Personen und in privaten Räumen die gleiche Anzahl, allerdings begrenzt auf zwei Haushalte, erlaubt. Wie die Maßnahmen konkret umgesetzt werden, liegt in den Händen der Länder.

Sachsen stellte sich am Mittwoch noch gegen die gemeinsamen Regelungen und erlaubte es Feiernden zunächst, sich bei einem Inzidenzwert von 35 mit 50 Personen sowie bei einer Inzidenz von 50 mit 25 zu treffen. Am Donnerstag verkündete Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, dann doch, dass sich Sachsen bei privaten Feiern an den Vorgaben von Bund und Ländern angleichen würde.

Viele Fälle, kleinere Partys

Auch Schleswig-Holstein wird die Maßnahmen so umsetzen, wie sie die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen hat. Neben Feiern gelten die Verordnungen auch für Zusammenkünfte zu gemeinsamen privaten Zwecken, etwa um ins Restaurant zu gehen oder Sport zu machen.

Marius Livschütz, Sprecher des Gesundheitsministeriums in Schleswig-Holstein, sagt der taz: „Wenn der Inzidenzwert unter 35 liegt, dürfen bis zu zehn Personen als Gruppe etwas zusammen unternehmen – theoretisch auch Singen oder Tanzen“. Dennoch appelliert Livschütz an das Einhalten der Abstände oder Hygienemaßnahmen.

Andreas Pinkert aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Sachsen-Anhalt weist auf die niedrige Infektionsquote des Landes hin. Sachsen-Anhalt orientiere sich ebenso an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. Zu privaten Feierlichkeiten sagt er: „Am wichtigsten ist, dass die Infektionsketten nachvollziehbar sind. Wir gehen davon aus, dass sich bei privaten Feiern die Anwesenden kennen.“ Das erleichtere die Kontaktaufnahme im Falle einer Infektion.

Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen definieren Feiern als Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter, etwa Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage und Abschlussfeiern. Während sich Baden-Württemberg an den Empfehlungen der Ministerpräsidentenkonferenz orientiert, gibt es in NRW den Beschluss, dass sich in Hotspots lediglich fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten und bei Feiern maximal 25 Personen in öffentlichen Räumen treffen dürfen

Bei wenigen Infektionen darf auch gesungen werden

In Bayern sollen strengere Regeln gelten. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz dort 35 erreicht, werden private Feiern und Kontakte auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt, bei 50 dürfen sich nur noch 5 Personen aus zwei Haushalten zusammentun.

In Hamburg sinkt die Zahl der erlaubten Teilnehmer:innen an privaten Partys von 25 auf 15. Wichtig sei, dass nachvollzogen werden kann, wer Teil des Infektionsgeschehens war, heißt es einhellig. Sollten die Infektionszahlen trotz der Maßnahmen nicht sinken, könnten drastischere Kontaktsperren in Kraft treten.

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1 Kommentar

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  • Lieber Sterni als Oetti!