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Mit der Frist gegen den Deckel

Vermieter legen zunehmend befristete Mietverträge vor. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Von Peter Nowak

„Der Vertrag beginnt am 01. 02. 2020 und endet einvernehmlich am 31. 01. 2021, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.“ Mit solchen Klauseln in Mietverträgen sind Wohnungssuchende in Berlin in letzter Zeit immer häufiger konfrontiert. Besonders Menschen, die aus anderen Ländern in die Stadt kommen und dringend eine Wohnung brauchen, werden befristete Mietverträge vorgelegt.

So geschah es etwa der US-Bürgerin Erica Erlanger, die an einem Forschungsinstitut in Potsdam arbeitet. Als sie nach langer Wohnungssuche ein Apartment in Berlin-Friedrichshain fand, erklärte ihr eine Maklerin, sie könne die Wohnung nur befristet mieten.

Vermieterin ist die Schönhaus Immobilien GmbH, die ihren Firmensitz in London hat. Der taz liegen mehrere befristete Mietverträge des Unternehmens vor.

Damit könnte der in Berlin geltende Mietendeckel ausgehebelt werden. Denn die Quadratmeterpreise von befristet vermieteten Wohnungen liegen oft deutlich über der erlaubten Miethöhe.

Mittlerweile wehren sich MieterInnen gegen diese Befristungen. Sie sehen die Gefahr, dass damit noch mehr Profit aus den Wohnungen gezogen und der Versuch des Berliner Senats konterkariert wird, die Mieten zu senken.

MieterInnen aus mehreren betroffenen Häusern in Friedrichshain haben sich daher zu einer Initiative zusammengeschlossen. Ihr erster Schritt besteht darin, betroffene NachbarInnen zum Widerstand zu motivieren. „Oft handelt es sich um Menschen aus dem Ausland, die sich mit den Mietrecht in Deutschland nicht auskennen. Zudem hat die Flexibilität im Alltag dafür gesorgt, dass viele Menschen befristete Mietverträge als normal ansehen“, erklärt ein Mieter aus der Seumestraße 10, der sich in der Initiative engagiert, gegenüber der taz.

Für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind befristete Mietverträge nur dann zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit selbst nutzen oder sanieren und modernisieren will. Befristete Mietverträge zur Umgehung des Mieterschutzes seien unzulässig, betont Christian Petermann von der Senatsverwaltung für Wohnen. Er empfiehlt Betroffenen, sich von einer Mieterorganisation beraten zu lassen und notfalls auf zivilrechtlichem Weg gegen unbegründete Befristungen vorzugehen.

Die Friedrichshainer Bezirksgruppe der Berliner Mietergemeinschaft bietet dabei Unterstützung an. Betroffene können sich an jeden dritten Donnerstag im Monat um 20 Uhr im Stadtteilladen Friedrichshain in der Warschauer Straße 23 austauschen und koordinieren.

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