In Berlin beginnt wieder die Schule: Mit Abstand und ein bisschen Maske
Ab Montag können mehr als 335.000 SchülerInnen wieder (fast) normal in die Schule gehen. Welche Vorgaben gibt es? Die taz klärt auf.
Die Schule beginnt wieder: Hurra!?
Tatsächlich dürfte die Freude über den Schulbeginn diesmal größer ausfallen als sonst. Schließlich konnten viele SchülerInnen seit Mitte März wegen der Corona-Auflagen nur sporadisch zur Schule gehen und wurden mehr oder weniger erfolgreich zum Homeschooling verdonnert. Und dass nun der Schulalltag fast wieder normal verlaufen soll, hätte Mitte Mai auch keiner erwartet. Allerdings gibt es auch viele Kinder, die deswegen Angst vor einer Ansteckung in der Schule haben.
Aber SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres hat doch eine Maskenpflicht eingeführt.
Maskenregelung träfe es besser. Eine „Mund-Nase-Bedeckung“ muss in Begegnungszonen getragen werden, etwa auf Gängen, aber nicht während des Unterrichts und nicht auf dem Schulhof – anders als etwa in Nordrhein-Westfalen.
Mit welcher Begründung?
Laut Scheeres „nach Rücksprache mit Virologen“, wie sie am Dienstag vor Journalisten erklärte. Andere Wissenschaftler halten das für falsch. Etwa der TU-Forscher Martin Kriegel, der die Ausbreitung von Aerosolen untersucht, die das Virus verbreiten können. „Ich verstehe die Entscheidung nicht, auf Masken und Abstand zu verzichten“, hatte er der taz gesagt.
Und die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt in Klassenzimmern auch nicht?
Nein, sonst wäre die Rückkehr zum Regelbetrieb ohne geteilte Klassen mit all ihren Folgen gar nicht möglich. Das ist übrigens bundesweit so. Im Lehrerzimmer hingegen muss der Abstand eingehalten werden.
Wie soll die Übertragung des Virus verhindert werden?
Jede Schule hat einen eigenen Hygieneplan, der etwa das regelmäßige Reinigen der Hände vorschreibt. Zudem sieht der landesweite Musterhygieneplan vor, dass „mindestens einmal in jeder Unterrichtsstunde sowie in jeder Pause“ gelüftet werden soll. Und zwar grundlegend, mehrere Minuten, durch vollständig geöffnete Fenster und mittels Durchzug.
Und das reicht?
Das ist umstritten. Laut TU-Forscher Kriegel müsste mindestens 10 bis 15 Minuten gelüftet werden; eine Verkürzung der Unterrichtsstunde und Verlängerung der Lüftungspausen hat Scheeres aber abgelehnt.
Wenn Eltern Angst haben, ihre Kinder unter diesen Bedingungen zur Schule zu schicken – dürfen die SchülerInnen dann zu Hause bleiben?
„Grundsätzlich gilt die Schulpflicht“, hat die Senatorin am Dienstag erneut betont. Wer aber schwere Vorerkrankungen hat wie etwa Asthma oder Krebs und diese nachweist, muss nicht in die Schule kommen und wird anders unterrichtet, zum Beispiel einzeln von Lehrkräften, die ebenfalls als gefährdet gelten – etwa 7 Prozent gehören in diese Kategorie –, und nicht in Klassen unterrichten.
Was ist mit SchülerInnen, die schlicht keine Mund-Nase-Bedeckung tragen wollen. Werden die nach Hause geschickt?
Laut Scheeres soll erst mit ihnen, dann notfalls auch mit deren Eltern gesprochen und an ihr Verantwortungsgefühl für andere appelliert werden.
Dürfen Kinder mit Schnupfen in die Schule?
Ja, solange es sich um eine leichte Erkältung handelt, brauchen sie dafür auch kein Attest eines Kinderarztes.
Derzeit sieht es ja so aus, als würden sich die Infektionszahlen insgesamt eher verschlechtern. Wie lange gelten die aktuellen Vorgaben der Bildungsverwaltung?
Das ist unklar. Scheeres geht davon aus, dass „wir uns vielleicht das ganze Schuljahr mit der Coronapandemie auseinandersetzen müssen“. Sollten sich die Zahlen verschlechtern, soll ein Plan B greifen. Der sieht keine pauschalen Schulschließungen vor, sondern eine Mischung aus Präsenzunterricht und Homeschooling sowie eine Halbierung der Klassen. Anders als bisher stellt die Schulverwaltung klare Vorgaben auf, wie viel unterrichtet werden muss und dass sich Lehrkräfte mindestens zweimal die Woche bei jede/r SchülerIn melden müssen.
Was ist mit SchülerInnen, die 2021 Abschlussprüfungen machen und viel Unterrichtsstoff versäumt haben?
Beim Inhalt der Abiturprüfungen kommt ihnen die Bildungsverwaltung entgegen: In den Grund- und Leistungskursen werde es mindestens eine Aufgabe mit Bezug auf das erste Kurshalbjahr geben. Beim Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse sollen sie mehr Auswahl bei den Aufgaben haben.
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