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Semesterbeitrag an Hamburger UnisWer nicht zahlt, der fliegt

Obwohl der Semesterstart verschoben wurde, sollen die Studierenden zum 1. April den Semesterbeitrag zahlen. Der AStA fordert eine Fristverlängerung.

Derzeit wenig benötigt: Wegweiser auf dem Campus der Universität Hamburg Foto: dpa

Hamburg taz | Bis spätestens zum 1. April 2020 muss jeder Student der Universität Hamburg 328 Euro überweisen. Wer den Semesterbeitrag nicht zahlt, dem droht die Exmatrikulation. Der Start des Sommersemesters wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie auf den 20. April verschoben. Und selbst das ist unsicher, wie die Universität auf ihrer Internetseite schreibt: „Ob und in welcher Form die Lehre am 20. April tatsächlich aufgenommen werden kann, ist zurzeit noch offen.“

Die Frist für den Semesterbeitrag bleibt aber der 1. April. Ein Unding, findet der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA). In einem offenen Brief fordert er das Präsidium der Uni Hamburg dazu auf, die Frist für den Semesterbeitrag um einen Monat auf den 1. Mai zu verschieben. Außerdem dürfe denen, die den Betrag nicht überweisen können, „keine Exmatrikulation drohen“.

Der AStA-Vorsitzende Karim Kuropka sagt: „Die Corona-Krise trifft prekär beschäftigte Studierende besonders hart, viele haben schon im März kein Geld für die Miete oder Lebensmittel – der Semesterbeitrag ist für viele gerade unmöglich zu zahlen.“ Grund für die finanzielle Misere sei das Wegbrechen der Nebenjobs in der Gastronomie, Kinos, Theatern oder auf Messen.

Die Not der Student*innen bemisst der AStA auch an der aktuell großen Nachfrage an Darlehen. Wer nachweisen kann, dass er bedürftig ist, dem überweist der AStA den Semesterbeitrag; die Rückzahlung geschieht in Raten. Doch diese Mittel seien begrenzt, sagt Kuropka. „Wir wissen, dass wir mit der Forderung etwas spät dran sind.“ Die Fristverlängerung sei ein Kompromiss.

Natürlich hätte man auch eine Aussetzung des Semesterbeitrages fordern können, aber „das wäre unsolidarisch“, findet ­Kuropka. Denn der größte Anteil des Semesterbeitrages fließe in Leistungen für die Studierenden wie das Semesterticket oder das Studierendenwerk.

Die Angst vor einer Exmatrikulation verschärfe die ohnehin angespannte Lage. Zwar könne diese, sobald der Semesterbeitrag nachträglich überwiesen sei, wieder rückgängig gemacht werden, doch die Konsequenzen aus der Exmatrikulation seien dann längst im Gange, warnt Kuropka. „Dann hat die Krankenkasse schon den Beitragssatz erhöht und so weiter.“ Das solle den Studenten erspart bleiben.

Das Uni-Präsidium hat sich gegenüber dem AStA bisher noch nicht zu dem Brief geäußert. Man wisse aber, dass „die Studierenden natürlich von der Ausbreitung des Corona-Virus ebenfalls stark betroffen sind, insbesondere in Fällen, in denen zusätzliche Verdienstmöglichkeiten weggefallen sind“.

Immerhin gebe es Entwarnung für alle BAföG-Bezieher*innen. Das Bundesforschungsministerium habe sichergestellt, dass aus der Verschiebung des Vorlesungsbeginns keine Nachteile entstehen. Was den Semesterbeitrag betreffe, stehe die Hochschulleitung mit der Wissenschaftsbehörde in Kontakt. „Eine Regelung soll nächste Woche erreicht werden“, sagt die Leiterin des Präsidialbereichs der Uni, Rosalie Förster.

Den Austausch mit der Uni bestätigt auch die Wissenschaftsbehörde. Die Pressestelle beteuert: „Weder dem Studierendenwerk noch den Hochschulen sollen hieraus finanzielle Nachteile entstehen.“ Karim Kuropka vom AStA ist vorsichtig optimistisch. In einem Gespräch mit der Vizepräsidentin der Uni vor einer Woche sei von einer Fristverlängerung noch keine Rede gewesen. Nun gebe es aber neue Gesprächsangebote.

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