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Allein per Beschluss

Flüchtlingsrat kritisiert den Senat wegen Abschiebehaft für Roma-Vater. Geburtsurkunden würden verweigert

Der Berliner Flüchtlingsrat hat dem Senat vorgeworfen, Flüchtlingen ohne gültigen Pass Geburtsurkunden für ihre in Deutschland geborenen Kinder zu verweigern. Im Fall einer Roma-Familie aus Serbien habe das Fehlen einer gültigen Anerkennung der Vaterschaft dazu geführt, dass der Mann als allein stehend betrachtet und in Abschiebehaft genommen wurde, erklärte die Initiative gestern. Damit sei das Grundrecht auf Schutz der Familie erneut „dem ordnungspolitischen Interesse der Ausländerbehörde geopfert“ worden.

Der 35-jährige Bratislav S. war am 13. Juli festgenommen worden. Weil die schwer nierenkranke Mutter sich nicht allein um das Kind kümmern konnte und in stationäre Behandlung musste, sei die zweijährige Tochter in eine Pflegefamilie gegeben worden, so der Flüchtlingsrat.

Im Unterschied zum zuständigen Sozial- und Jugendamt betrachte die Ausländerbehörde die Betroffenen nicht als Familie, weil die Eltern nicht verheiratet sind und keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde. Dabei seien Mutter und Kind dringend auf die Unterstützung des Vaters angewiesen. Die fehlende Anerkennung der Vaterschaft könne Bratislav S. nicht angelastet werden, betonte die Initiative. Die Praxis, Eltern ohne gültigen Pässen die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu verweigern, sei von der Senatsinnenverwaltung selbst legitimiert. Nur ein in der Haft gestellter Asylantrag von Bratislav S. habe bislang die Abschiebung verhindert. EPD

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