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Das warVermiet-Bremse in Lüneburg

Provinz ist es, keine Frage. Aber anders als – na, sagen wir mal Uslar – ist Lüneburg nicht nur hübsch, sondern auch noch verkehrsgünstig gut angebunden, hat selbst ArbeitgeberInnen im Wissenschafts- und Dienstleistungssektor und liegt in für manche noch vertretbarer Pendlerdistanz zu Hamburg.

Deshalb bekommt hier Provinz nicht das klassische Problem der Landflucht zu spüren, sondern eher deren urbanes Gegenstück: den Wohnraummangel. Verstärkt dadurch, dass in der malerischen Provinz halt gerne mal jemand urlaubt. Die Stadt wächst, die EinwohnerInnenzahl ist seit 2000 um sieben, die Durchschnittsmieten um 22 Prozent gestiegen. Besonders relevant: Fast 30 Prozent hat in den vergangenen zwei Jahren die Zahl der Wohnungssuchenden zugenommen, die einen Mietberechtigungsschein hatten, oder salopp B-Schein, mit dem der Anspruch auf öffentlich geförderten Wohnraum nachgewiesen werden muss.

Um etwas Druck vom Wohnungsmarkt zu nehmen, hat die Stadt nun verboten, funktionsfähige Immobilien länger als sechs Monate leerstehen zu lassen und sie als Ferienappartements dem regulären Mietgeschehen zu entziehen: Am vergangenen Dienstag verabschiedete der Rat der Stadt dafür – gegen die Stimmen von FDP und CDU – die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Lüneburg ist damit die erste Stadt, die aufs niedersächsische Gesetz übers Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, kurz, das NZwEWG zurückgreift. Das gilt seit April.

„Ich bin sehr froh, dass uns dieses Instrument endlich zur Verfügung steht“, teilte Ulrich Mädge (SPD), Lüneburgs Oberbürgermeister und in Personalunion Präsident des niedersächsischen Städtetags, nach der Ratssitzung mit. Es sei dringend erforderlich, der inflationären Entstehung von Ferienwohnungen in Wohngebieten entgegen zu wirken. Auch Gewerbe habe in Wohngebieten nichts zu suchen. Allein beim Airbnb-Portal sind für Ende Juli laut dpa derzeit 128 private Unterkünfte in Lüneburg buchbar. „Jede Wohnung, die zweckentfremdet wird, fehlt uns auf unserem ohnehin sehr angespannten Wohnungsmarkt“, so Mädge.

Das musste Lüneburg nachweisen, um den Anforderungen des NZwEWG zu entsprechen. Auch darf laut dem Gesetz die Satzung „nur erlassen werden, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich und zeitlich vertretbaren Mitteln und in angemessener Zeit abhelfen kann“: Allerdings wurde der Stadt schon 2016 und noch ohne Berücksichtigung der großen Zuwanderungszahlen ein Baubedarf von knapp 5.000 Wohneinheiten attestiert – aus welchem Boden die gestampft werden könnten hatte das Gutachten nicht beantworten können.

Benno Schirrmeister

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