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Das Bett im Gurkenbeet

Seit Jahren fordern Kleingartenvereine in Bremen, dass man in den Lauben auch übernachten darf. Und seit Jahren will der Senat die Umwandlung von Kleingarten- in Wochenendhausgebiete prüfen

Wieso, fragt die CDU, dürfen die Wagenplatz-BewohnerInnen dort leben, aber den KleingärtnerInnen ist das Übernachten auf ihren Parzellen verboten?

Von Simone Schnase

Der CDU-Verband des Bremer Stadtteils Walle ist sauer. Grund dafür ist eine Bauwagengruppe, die sich neben einem Kleingartengebiet niedergelassen hat. Wieso, fragt die CDU, dürfen die Wagenplatz-BewohnerInnen dort leben, aber den KleingärtnerInnen ist das Übernachten auf ihren Parzellen verboten?

„Wir fordern gleiches Recht für alle, denn was der eine darf, muss dem anderen auch gestattet sein“, empört sich die Vorsitzende des CDU-Verbandes und fordert „das Übernachtungsrecht für alle Waller Kleingartenbereiche“.

Da die Wagenburg auf einer brach liegenden Fläche lediglich temporär geduldet wird, vergleicht die CDU hier Äpfel mit Birnen, aber trotzdem spricht sie damit einen wunden Punkt an: Denn seit Jahren fordern in Bremen verschiedene Kleingartenvereine, dass man in den Gartenlauben auch übernachten darf.

Im vergangenen Sommer hat der Bremer Senat dem Druck zumindest scheinbar nachgegeben und beschlossen, prüfen zu lassen, ob Parzellenhäuschen am Wochenende bewohnt werden dürfen. Insbesondere das in der Nähe der Wagenburg liegende Gebiet „Waller Feldmark“ werde geprüft. Wörtlich heißt es in der entsprechenden Senatsvorlage:

„Der Senat wird in geeigneten Einzelfällen durch die Umwandlung zum Wochenendhausgebiet eine Belebung von Kleingartengebieten ermöglichen und die dazu erforderlichen Veränderungen des Bebauungsplanes der Bremischen Bürgerschaft vorschlagen. Dazu wird z. Zt. das Gebiet Waller Feldmark geprüft.“

Das bedeute nicht, dass es eine Entscheidung gebe, generell Wochenendhäuser in Kleingärten zu ermöglichen, stellte damals Jens Tittmann, Sprecher von Bausenator Joachim Lohse (Grüne), klar. In der Waller Feldmark aber stünden zum Beispiel Parzellenhäuser leer. Die Genehmigung, am Wochenende dort zu übernachten, könne das Kleingartengebiet wieder attraktiver machen. Geschehen ist seither freilich nichts.

Schaut man sich die Senatsvorlage genauer an, verwundert das auch nicht weiter: Denn es gab vier Anträge von Kleingartenvereinen auf Umwandlung in ein Wochenendhausgebiet, von denen der jüngste aus dem Jahr 2010 stammt. Lediglich der älteste Antrag, aus dem Jahr 2008, wurde beschlossenermaßen nicht weiterverfolgt, weil sich die Kleingärten auf Überschwemmungsgebiet befinden.

Unter den restlichen drei Antragstellern befinden sich der Kleinsiedlerverein (KSV) „Waller Feldmark“ und der Kleingartenverein „Min Land“ – der befindet sich ebenfalls in Walle, fast vor der Tür der Wagenburg. „Für die restlichen Anträge“, heißt es allerdings in der Senatsvorlage, „gab es bislang keine Verfahrensbeschlüsse.“ Genau das stand auch schon in einem Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Baudeputation von Mai 2016.

Und jetzt, zu Beginn der Kleingartensaison 2019, hätten Neu- und Umbaupläne für Kitas und Schulen Vorrang, sagt Jens Tittmann auf Anfrage der taz. Damit aus Kleingarten- Wochenendhausgebiete werden können, müssten die Bebauungspläne neu aufgestellt werden. „Das muss also rechtlich geändert werden und durch die Deputation“, sagt Tittmann. „Insofern wird das in diesem Jahr ganz sicher nichts mehr.“

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